15.40
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Gefahr, die ich sehe, ist genau Politik vom Zuschnitt jener des Kollegen Lugar. Ich habe es da mehr mit Al Gore, der gesagt hat: „I think the fact that within the bitcoin universe an algorithm replaces the functions of the government is actually pretty cool.“
Egal, ob man die Blockchaintechnologie als die gleiche Revolution sieht wie das Internet oder ob man ihr weniger Nutzen zuschreibt, beinhaltet sie zumindest Chancen, und diese Chancen sollten wir nach Möglichkeit nützen. Das ist eine Technologie, die Fälschungen verhindert und Einzigartigkeit garantiert. Wir müssen einmal überlegen, welchen Nutzen wir daraus ziehen können und welchen Nutzen der Staat als Serviceorganisation für die Bürger aus dieser Technologie ziehen kann. Da könnte zum Beispiel auch der Politiker als Diener des Volkes in eine ganz andere Situation kommen. Zum Beispiel könnte man an die Wähler im eigenen Wahlkreis eine bestimmte Anzahl an Tokens vergeben, und sie können dann Rückmeldung zu verschiedenen Themen geben. Man wäre näher am Bürger, die Bürger könnten unkompliziert ihre Meinung zum Ausdruck bringen.
Es ist löblich, dass der Herr Finanzminister das Thema als eines erkennt, das Aufmerksamkeit verdient. Es war auch an der Vorgängerregierung löblich, dass Minister Mahrer damals das Thema als solches erkannt hat und zumindest einen Neun-Punkte-Plan erstellt hat, der im Internet unter Blockchain Austria abrufbar ist. Was wir dort lesen, ist noch ein bisschen vage in der Ausgestaltung, es ist ein matter Anfang in Bezug auf eine Technologie, die allerdings jetzt so weit ist, dass sie eigentlich für die Massenadaption geeignet wäre.
Um das zu ermöglichen, sind die Unternehmen, die damit arbeiten, auf Rechtssicherheit angewiesen. Karlheinz Kopf hat es gesagt und der Herr Minister hat es auch angedeutet: Es braucht diese Verbindlichkeit vonseiten der Finanzmarktaufsicht. Wenn Sie mit den Praktikern reden, dann werden sie Ihnen zurückmelden, dass sie das heute nicht haben. Sie bekommen entweder keine rechtsverbindlichen Auskünfte von der FMA und/oder vom BMF oder es dauert viele Monate, bis diese Auskünfte einlangen. So kann man in der heutigen Welt natürlich nicht arbeiten.
Wenn man daran geht, Regularien zu erarbeiten, dann hat der Österreicher – zu Recht, glaube ich – die Angst, dass jetzt ein Zwangskorsett geschaffen werden könnte, das dann alles wieder abwürgt. Wir müssen also gut aufpassen, dass uns dieser Fehler nicht passiert.
Liechtenstein arbeitet da mit dem sogenannten Regulierungslabor. Ein Fintech kann ein Produkt in dieses Regulierungslabor einwerfen und gemeinsam mit den Experten der Finanzmarktaufsicht erarbeiten, wie das Wechselspiel zwischen Produkt und Regularien funktionieren würde, was welche Auswirkungen auf den Markt, auf das Produkt hätte beziehungsweise welche Regularien zum Tragen kämen. Da sollten wir uns, glaube ich, ein Beispiel an den Ländern nehmen, die in diesem Bereich schon weiter sind als Österreich.
Auch schon weiter sind die Esten und die Niederländer. Die Esten sind ja bekannt für ihr intensives Arbeiten mit E-Government. Sehr viele E-Government-Anwendungen basieren auf dem Blockchainprinzip, und das hat den Vorteil, dass unberechtigte Vervielfältigung unterbunden werden kann. Ich schaue jetzt einmal in die Reihen und schaue alle an, die dann im BVT-Untersuchungsausschuss sitzen: Sie würden sich wünschen, dass unberechtigte Vervielfältigung unterbunden werden könnte. Insofern kann diese Technologie also auch für das öffentliche Gemeinwesen großen Nutzen stiften. (Beifall bei den NEOS.)
Die Frage ist also: Schafft Österreich die Rahmenbedingungen für eine gute Blockchainpolitik? Schaffen wir die Rahmenbedingungen, mit denen Unternehmen arbeiten können, die in dieser Branche tätig sind? Oder würgen wir es ab, wie es Kollege Lugar gerne hätte? Und: Können wir diese Technologien, die jetzt zur Verfügung stehen, optimal für das Gemeinwesen nützen? (Beifall bei den NEOS.)
15.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.