19.46

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Du hast gesagt, 70 Prozent aller Pannenstreifen in Österreich sind breiter als 2,5 Meter. Ich fahre irrsinnig viel in Österreich herum und muss sagen, das stimmt nicht. Ich denke, du weißt das genauso gut wie ich. Vielmehr sind – und ich sage das, was Verkehrs­klubs und andere Institutionen sagen – vermutlich weniger als 1 Prozent ausreichend ausgebaut, um diese Pannenstreifenfreigabe machen zu können. Das ist keine Aussa­ge von mir, das sagen Arbö, ÖAMTC, alle miteinander. Das sind auch nicht meine Zah­len, sondern Zahlen von Institutionen, denen man vertrauen kann.

Die klassischen Staustrecken, die wir in den städtischen Bereichen haben, haben in der Regel sowieso keine Pannenstreifen oder so kleine, dass man dort gar nichts ma­chen kann, wenn ich nur an die A 7, die Linzer Autobahn, denke. Da ist es wirklich sehr, sehr eng, dort kann man das nicht machen. Und die Abfolgen der Anschluss­stellen liegen schon so eng beisammen, dass es extrem viele Verzögerungsstreifen und so weiter geben muss.

Ich gebe dir recht, man kann etwas versuchen, aber im Ausschuss hast du gesagt, wir haben drei Strecken – das ist die Flughafenautobahn beziehungsweise die Ost Auto­bahn, das ist Wallersee und das ist Innsbruck bis Zirl –, drei Strecken, wo man es machen könnte. Wenn man es bei diesen drei Strecken macht, braucht man kein Ge­setz dazu. Man kann ja dort eine Testphase initiieren und sich das Ganze über Test­phasen anschauen. Da braucht man keine Gesetzesänderung, weil es laut den Bestim­mungen des § 34 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung geradezu prototypisch ist, die­ses Vorhaben dort umzusetzen.

Ich weiß nicht, wieso wir für nur eine Testphase, wie du es jetzt gesagt hast, Herr Minister, auf der Ost Autobahn dieses Gesetz beschließen sollen. Machen wir das doch im Rahmen einer Testphase, schauen wir uns das auf der Flughafenautobahn mit einer Testphase an! Wenn es dort funktioniert, kann man eine zweite und eine dritte, wie es im Ausschuss von dir gekommen ist, einführen, und wenn das erfolgreich ist, dann kann man es ja per Gesetz festlegen.

Alles in dieser jetzigen Vorlage ist etwas schwammig gehalten, zum Beispiel sind die ermächtigten Organe des Straßenerhalters viel zu unbestimmt gehalten. Wer legt denn fest, wie hoch die Geschwindigkeit am Pannenstreifen ist? Wer legt denn fest, wie hoch die Geschwindigkeit auf den anderen Fahrstreifen ist? All das ist da nicht drinnen, und ich denke, es wird zu vielen Problemen kommen. Die Prüfung der Freigabe der Pannenstreifen durch ein Organ des Straßenerhalters, sprich der Asfinag, erfolgt ohne jeglichen gesetzlichen Orientierungsmaßstab. Das heißt, da ist sehr viel offen!

Ich habe daher folgende Bitte: Machen wir dieses Gesetz jetzt nicht, sondern beginnen wir mit Testphasen, wie du es gesagt hast! Starten wir mit Testphasen auf der Ost Au­tobahn, auf der Flughafenautobahn, und nehmen wir dann, wenn es dort erfolgreich läuft, die anderen zwei Strecken dazu! Wenn es dann wirklich funktioniert, kann man sagen: Okay, wir können ein Gesetz verabschieden, in dem alle Punkte enthalten sind, wo alles eindeutig geklärt ist, sodass das Ganze dann wirklich für ganz Österreich funktionieren könnte! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Keck reicht – das Rednerpult verlas­send – Bundesminister Hofer die Hand.)

19.49

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.