20.17

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt? – Es ist im Wesentlichen ein Antrag des Kollegen Loacker, in welchem es um die digitale Vignette, die wir seit Be­ginn des Jahres entsprechend erwerben können, geht, für deren Einführung ich mich noch bei Kollegen Leichtfried bedanken möchte.

Bei dieser digitalen Vignette gibt es ein Problem mit dem Gültigkeitsbeginn. Sie wissen, wenn man sich die digitale Vignette im Internet bestellt, dauert es 18 Tage, bis sie gültig ist. Das ist ein Zustand, der nicht ganz optimal ist. Deswegen versucht Herr Kol­lege Loacker mit seiner Initiative, eine Verbesserung zu erreichen.

Wo liegt das Problem? – Das Problem ist, dass es dabei auch um dieses Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geht. Da berühren wir EU-Materie. Deswegen hat auch Bundesminister Hofer sofort einen Brief an den Justizminister verfasst, der sich auf EU-Ebene darum kümmern möchte. Im Verkehrsausschuss haben auch wir den Ent­schluss gefasst, dass wir diese Materie in den sachlich richtigen Ausschuss, sprich in den Justizausschuss, verlegen.

Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg, und ich bin der Auffassung, dass objektiv nichts dagegen spricht, eine Verbesserung für die Konsumenten beim Gebrauch der digitalen Vignette herbeizuführen. Zugleich möchte ich mich bei Herrn Bundesminister Hofer dafür bedanken, dass wir versucht haben, schon einige Sofortmaßnahmen zu setzen. Es geht da zum Beispiel um die Vignettenautomaten, die in diesen Tagen an den wichtigsten Grenzübergängen installiert werden. Darüber hinaus wird bereits jetzt schon die Möglichkeit geprüft – beziehungsweise ist es in Umsetzung begriffen –, die digitale Vignette auch in Trafiken erwerben zu können, das ist also wieder eine Erleich­terung für den Konsumenten. – Herzlichen Dank dafür, Herr Bundesminister! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

20.19

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schrott. – Bitte, Herr Abgeordneter.