20.41
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Zuseher! Meine Damen und Herren! Das tägliche Radfahren ist immer mehr Menschen zu einer Lebenseinstellung geworden und ist unter anderem mit einem größtmöglichen Verzicht auf das Auto verbunden. Das ist gut so. Diese Mentalität ist selbstverständlich zu begrüßen und trägt auch zu einem individuellen Umweltbewusstsein innerhalb der Verkehrspolitik bei.
Radwege sind auszubauen. Das ist sicher ein Gebot der Stunde und zeitgemäß. Insbesondere im urbanen Bereich mit einem hohen Verkehrsaufkommen und unterschiedlichen Verkehrsmitteln sorgt dieser Mobilitätsmix allerdings auch definitiv für neue, zusätzliche Herausforderungen. Über allen Überlegungen hat natürlich die Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu stehen, und zwar inklusive der Fußgängerinnen und Fußgänger. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir als Gesetzgeber sind dazu verpflichtet, bestmögliche und für alle verträgliche Lösungen zu erarbeiten. Es gilt nicht das Gesetz des Stärkeren, sondern vielmehr die Gleichberechtigung aller VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere auch der Fußgänger und Fußgängerinnen. Sie sind neben den Radfahrerinnen und Radfahrern besonders zu berücksichtigen.
Die aktuellen Schwerpunktkontrollen, meine Damen und Herren, gerade der RadfahrerInnen in Wien, sind eigentlich schon zu befürworten, zumal auch Fahrräder zahlreiche Kriterien der Straßenverkehrsordnung zu erfüllen haben, genauso wie dies für die Kraftfahrzeuge der Fall ist.
Die 10-km/h-Beschränkung für RadfahrerInnen an nicht durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen und dass Radfahrende nicht unmittelbar vor einem herankommenden Kfz sozusagen überraschend in die Kreuzung einfahren dürfen, dient ausschließlich dem Schutz des Fahrradfahrers und ist nicht als Einschränkung seiner persönlichen Freiheit zu verstehen. Bei einem allfälligen Zusammenstoß – nämlich zwischen Radfahrer und Kfz-Lenker – kann es durchaus zu verheerenden Konsequenzen kommen. Daher ist diese Schutzbestimmung auch gerechtfertigt. Viele, sehr viele Radunfälle, vor allem in letzter Zeit, mahnen. Bei 18 km/h mit dem Fahrrad beträgt der Bremsweg durchschnittlich 7 Meter. Das ist gerade im Kreuzungsbereich besonders gefährlich.
Die beste StVO kann jedoch nicht alles regeln. Besonders wichtig ist die Kultur des Verständnisses aller Verkehrsteilnehmer füreinander und nicht gegeneinander. Im Übrigen ist eine Fahrradpolizei wesentlich effizienter und wendiger im Stadtleben als die berittene Exekutive, die zwar Autorität und eine vermeintliche Stärke ausstrahlt, aber sicherlich nicht alltagstauglich ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
20.45
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.