15.39

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Herr Abgeord­neter Muchitsch hat zu Beginn gesagt, sachlich zu bleiben werde allen Seiten schwer­fallen. Ich darf für uns in Anspruch nehmen, dass das nie der Fall war. Ich habe den Eindruck gehabt, dass es im Vorfeld eher aufseiten der Opposition die Herausforde­rung gegeben hat, die Emotionen im Zaum zu halten.

Ich habe sehr genau zugehört, was Abgeordneter Muchitsch gesagt hat. Es war freund­lich im Ton, aber die Polemik gegen Ende hin war einfach unüberhörbar (Abg. Preiner: Was war da polemisch?), auch wenn es freundlich war. Das muss man konstatieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Kuntzl: Es war ein total seriöses Angebot! – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Krist und Schieder.)

Ich möchte deswegen darauf eingehen, weil in den letzten Wochen immer so getan wurde, als ob hiermit die gesamte Welt verändert werden würde (Abg. Heinisch-Ho­sek: Ja, wird auch!), was nicht der Fall ist. (Abg. Duzdar: Die Arbeitnehmer sind euch wurscht!)

Das, was sich geändert hat, ist nicht, dass wir die Welt verändern – die Welt hat sich geändert, die Arbeitswelt hat sich geändert (Abg. Heinisch-Hosek: Die Menschen sind euch wurscht!) –, was die Regierung tut, ist lediglich, die rechtlichen Rahmenbedin­gungen an die geänderte Arbeitswelt anzupassen – nicht mehr und nicht weniger. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Und die Menschen? – Zwischenruf des Abg. Krist.)

Schon die Vorgängerregierung hat versucht, die Arbeitszeitflexibilisierung dingfest zu machen, die Sozialpartner haben lange verhandelt, aber am Ende des Tages leider Gottes keinen Kompromiss gefunden. Ob das an den anstehenden Neuwahlen gele­gen ist, muss jeder selbst beurteilen können. Mir geht es darum, auf sachlicher Ebene ein bisschen klarzustellen, worum es geht. Eines vorweg: Die Grundprinzipien der Nor­malarbeitszeit, des 8-Stunden-Tages bleiben unangetastet, das Grundprinzip der Nor­malarbeitswoche von 40 Stunden bleibt unangetastet, und natürlich werden auch wei­terhin Mehrleistungen abgegolten, entweder durch mehr Geld oder mehr Freizeit. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ. – Auf der Galerie erheben sich Personen mit T-Shirts, auf deren Vorderseite die rot durchgestrichene Zahl 12 in einem roten Kreis und die Aufschrift „Stunden-Tag“ und auf deren Rückseite die rot durchgestrichene Zahl 60 in einem roten Kreis und die Aufschrift „Stunden-Woche“ aufgedruckt sind. – Lang anhaltender Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Es freut mich sehr, dass diese Erkenntnis so viel Zustimmung bei der Opposition fin­det. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Lausch: Ihr seid vernünftig! – Die Abgeordneten Duzdar und Greiner: Arroganz! – Zwischenruf des Abg. Keck.)

Bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und das hat ja Herr Abgeordneter Muchitsch auch schon betont – ist es natürlich absolute Normalität, dass in ihrem Ar­beitsbereich auch heute schon Flexibilität, was die Arbeitszeit betrifft, Einzug gehalten hat. Ein paar Beispiele – da auch Herr Abgeordneter Muchitsch ein paar Beispiele aus der Praxis genannt hat –: Wenn bei einer leitenden Angestellten – nennen wir sie zum Beispiel Andrea (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Stöger) –, zweifache Mutter und Teilzeitführungskraft in einem Telekommunikationsbetrieb (Abg. Krist: Das ist haarsträubender Blödsinn!), eine große Veranstaltung ansteht, dann wird das Anstehende halt abgearbeitet und danach die Überzeit konsumiert, womit die Dame mehr Zeit für die Kinderbetreuung hat. (Abg. Stöger: Leitende Angestellte sind ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Leitende Ange­stellte? Das ist ein Blödsinn!)

Oder: Eine Ärztin, die nach Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz arbeitet - - (Zwischen­rufe der Abgeordneten Bayr und Knes.) Soweit ich weiß, hat Abgeordneter Muchitsch vorher gebeten, von Zwischenrufen Abstand zu nehmen. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Sie haben sich nicht sonderlich lange daran gehalten; auch das muss ich zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Krist: ... leitende An­gestellte ...! – Zwischenruf der Abg. Greiner.)

Versuchen Sie es vielleicht noch ein paar Reden lang ohne Zwischenrufe. (Abg. Be­cher: Es ist falsch! – Abg. Wittmann: Sie sind so ahnungslos, dass es erschreckend ist!)

Die Ärztin, die nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz arbeitet, sammelt in län­geren Schichten mehr Stunden und kann sich die dann am Stück freinehmen, um Frei­zeit zu haben, Zeit für die Kinderbetreuung, für was auch immer. (Ruf bei der SPÖ: Sie haben keine Ahnung!) Ein Mitarbeiter, der beispielsweise an einem Forschungsinstitut einer Universität arbeitet, kann Projekte, wenn sie anstehen, mit flexiblen Arbeitszeiten besser zu Ende bringen und danach die Zeit konsumieren, wofür auch immer er möch­te.

Bei einem Triebfahrzeugführer der ÖBB – großer Klassiker – ist die Schicht total flexi­bel, sie dauert zwischen 7 und 12 Stunden. Der Kollektivvertrag gibt dort genau das her, was wir jetzt in anderen Bereichen einführen wollen, und damit ist auch klargelegt: Es gibt in vielen Bereichen bereits die Anforderung, das zu tun, die Arbeitswelt hat sich nur insofern verändert, dass diese Notwendigkeiten nun auch in anderen Bereichen bestehen, und genau deswegen wollen wir die anderen Bereiche in den Genuss dieser Flexibilität führen (Abg. Knes: Tun Sie nicht!) – nicht mehr und nicht weniger, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es gibt da einen Haufen Beispiele, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an uns herangetragen worden sind, die uns darum ersuchen, dass wir diese Flexibilität schaffen. Ein IT-Programmierer, der Angestellter ist, hat gemeint, dass er, wenn er bei­spielsweise eine Software innerhalb von einer Woche fertigprogrammieren muss und sich das nicht ausgeht, im Normalfall ein bissel länger arbeiten würde, um die Zeit dann als Freizeit zu konsumieren oder die Überstunden ausgezahlt zu bekommen. Jetzt muss man, wenn man dieses Gesetz einhalten möchte, stante pede in die nächs­te Woche hineinarbeiten. (Abg. Noll: Dazu gibt es Kollektivverträge seit 30 Jahren! – Zwischenrufe der Abgeordneten Stöger und Bißmann.)

Stellen Sie sich einen Kameramann vor, der angestellt ist und einen Dokumentations­film in der freien Natur drehen will: Das Wetter ist schlecht, man wartet, dann passt das Wetter und man beginnt zu drehen, so, und dann ist der 8-Stunden-Tag vorbei und es geht nicht mehr. Danach müsste man wieder neu anfangen, wieder warten, bis das Wetter besser ist. Das ist weder praktisch und angenehm noch ökonomisch sinnvoll. (Abg. Noll: Herr Minister, das steht seit 30 Jahren im Kollektivvertrag! – Zwischenruf der Abg. Duzdar.)

Ich habe in den letzten Tagen auch mit einigen Journalistinnen und Journalisten ge­sprochen, und ich weiß, dass sehr viele sehr, sehr lange arbeiten: Sie sind am Vor­mittag in der Redaktionssitzung, schreiben dann ihre Artikel und gehen vielleicht am Abend noch zu einer Veranstaltung, um Geschichten zu recherchieren. Da bleibt es auch nicht immer bei der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit. Was passiert? – Meistens wird das dann unter den Tisch fallen gelassen oder es wird eine zweite Liste geführt. Auch da wollen wir Rechtssicherheit schaffen, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen (Zwischenruf der Abg. Becher) – nicht mehr und nicht weniger, mei-ne sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Knes.)

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum der Forschungsassistent an der Universität das Experiment zu Ende führen kann, wenn es einmal länger dauert, und eine Ange­stellte im Forschungslabor zum Beispiel, nicht auf der Uni, das nicht tun kann, nur weil die flexibleren Arbeitszeiten an der Universität gelten und in diesem Bereich nicht.

Worauf ich hinauswill, ist, dass wir nichts anderes tun, als Probleme, die es derzeit in der Arbeitswelt gibt, zu lösen – nicht mehr und nicht weniger, meine sehr geehrten Da­men und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Leichtfried: Ihr klatscht wie die Lemminge!)

Es sind sich darüber hinaus auch viele Gruppen in Österreich einig, dass wir diese Flexibilität brauchen. Die Sozialpartner hätten sich vor circa einem Jahr schon fast auf Punkt und Beistrich geeinigt. Schade, dass es damals nicht gelungen ist. (Abg. Era­sim: Weil der Herr Kurz die Regierung sabotiert hat!) Wir setzen heute vieles von dem um, was damals im Paket enthalten war. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Übrigens: Bei den 12 Stunden, die in Zukunft auch bei Gleitzeit möglich sind, haben wir Anleihe an einem Dokument, das Plan A heißt, genommen. Ich darf aus dem Plan A zitieren (Abg. Kuntzl: Vollständig aber! – Abg. Heinisch-Hosek: Nichts auslassen!): „Bei Gleitzeit sollen zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit möglich werden, jedoch nur, wenn als Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden können.“ – Nichts anderes tun wir, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Katzian – vor seiner Nase mit beiden Händen eine Spanne an­deutend –: Ihr habt so eine lange Nase! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das stimmt nicht! – Zwischenrufe der Abgeordneten Duzdar, Knes, Krist und Lindner.)

Und wenn Sie schon dem Plan A nicht glauben, dann würde ich Sie ersuchen, viel­leicht ein wenig in die Vergangenheit zurückzuschauen, beispielsweise zum ehemali­gen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch, der am 24.2.2005 gemeint hat, der ÖGB, die Gewerkschaft und auch die Beschäftigten wollen flexibel arbeiten, dies zeigen schon die zahlreichen Kollektivverträge, die die unterschiedlichsten Formen von Flexibilität zulassen. (Abg. Schieder: Gehen Sie auf die Fragen ein!) Das ist nur eines von ganz, ganz vielen Zitaten aus Ihren Reihen, die genau in diese Richtung gehen. (Abg. Hei­nisch-Hosek: Ja, und das ist nichts Neues! – Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Eines der eindrucksvollsten Zitate ist jenes von Herrn Georg Niedermühlbichler aus ei­nem Interview mit der „Presse“ vom 13.6.2016. Da sagt er wörtlich: „Es braucht die Neu­vermessung der Arbeitszeit. Warum geht man nicht weg von der Wochen-, hin zu [...] ei­ner Monats-, einer Jahresarbeitszeit? Man muss Menschen ermöglichen, besser mit ih­ren Lebenszyklen umzugehen. Wer ein Kind bekommt, will vielleicht weniger arbeiten, wer auf eine Wohnung spart, dagegen mehr.“ (Abg. Höbart: Da schau her!) – Herr Niedermühlbichler, vielen Dank für diese großartige Erkenntnis. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Knes: Er versteht es nicht! – Zwischenruf des Abg. Krist.)

Man könnte diese Reihe von Zitaten mit Betriebsräten, mit SPÖ-Bürgermeistern, mit dem ÖBB-Chef fortsetzen, ich glaube nur, Sie kennen das alles. Allein, ich frage mich, warum es jahrelang auch bei Ihnen Konsens war, dass es eine Flexibilisierung braucht (Abg. Heinisch-Hosek: Es gibt sie! Es gibt sie! Sie verschärfen!), und jetzt, wo die Oppositionsrolle da ist, auf einmal die Welt untergeht, wenn man genau das umsetzt, was mit den Regierungsprogrammen der letzten vier Regierungen intendiert gewesen ist. Diese Regierung macht nichts anderes, als den Mut zu haben, diese Dinge endlich anzugehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Was sich wirklich ändert, ist: Wir schaffen eine Vereinfachung eines recht komplizierten und undurchsichtigen Überstundenregimes (Zwischenruf der Abg. Duzdar) und passen die Regelungen gleichzeitig an die EU-Arbeitszeitrichtlinie an, wobei wir diese eindeu­tig unterschreiten. Sie wissen, dort sind bis zu 13-Stunden-Arbeitstage möglich. Das wollen wir nicht – das haben die Schweden, auf die die SPÖ auch immer wieder hin­weist. Dort sind 13 Stunden Arbeitszeit möglich, wir wollen das nicht, wir bleiben da­runter.

Wir stärken die Freiwilligkeit ganz eindeutig. Es gibt die Möglichkeit, generell ohne An­gabe von Gründen diese Überstunden abzulehnen (Zwischenrufe der Abgeordneten Knes und Lindner – Abg. Heinisch-Hosek: Sozial gerecht ...!), und damit ist die Frei­willigkeit einzementiert, stärker, als es noch davor der Fall war, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es gab übrigens nicht nur im Plan A eine sehr beeindruckende Stelle, was die Arbeits­zeitflexibilisierung betrifft, Herr Klubobmann Kern hat noch letztes Jahr im „Kurier“ am 16.7.2017 gesagt: „Arbeitszeitflexibilisierung ,gehört gemacht‘“. – Wir machen das, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren.

Damit darf ich zur konkreten Beantwortung Ihrer Fragen kommen.

Zur Frage 1:

Der Gesetzestext wurde im Parlament als Initiativantrag eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Knes.) Die Regierungsfraktionen haben eine Begutachtung im Rahmen einer Aus­schussbegutachtung angeboten. Das wurde von der Opposition abgelehnt. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Stimmt nicht!)

Zu den Fragen 2 und 3:

Wir arbeiten das ab, was im Regierungsprogramm vorgesehen ist. (Abg. Schieder: Das ist keine Antwort auf die Frage gewesen!)

Zu den Fragen 4 bis 6:

Wir sind als Bundesregierung darauf bedacht, einen ständigen Austausch mit Vertre­terinnen und Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie mit der Zivilge­sellschaft zu pflegen. So hat es zum Beispiel im ersten Halbjahr auch einen Sozial­partnergipfel im Bundeskanzleramt mit den Spitzen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirt­schaftskammer und Landwirtschaftskammer gegeben.

Zur Frage 7:

Seit beinahe 15 Jahren wird das Thema Flexibilisierung auf verschiedenen Ebenen dis­kutiert und verhandelt. Die Sozialpartner haben nach jahrelangen Verhandlungen aber kein Ergebnis erzielt. Bereits die vorige, SPÖ-geführte Regierung hat angekündigt, bei einer Nichteinigung das Thema selbst in die Hand zu nehmen. Genau das tut diese Regierung jetzt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schie­der und Scherak.)

Zur Frage 8:

Es gibt dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ansprechpartner ist der Heilige Stuhl. Die verantwortliche Stelle wird mit dem zuständigen Vertreter Kontakt aufnehmen.

Zur Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter­pellationsrechts.

Zu den Fragen 10 und 11:

Im Zuge der Kampagnen des BMASGK wurde auf die Möglichkeit der flexiblen Ge­staltung der Arbeitszeit aufmerksam gemacht. Die genauen Kosten für die Kampagne sind meinem Haus mangels Zuständigkeit nicht bekannt. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)

Zur Frage 12:

Durch die Novelle wird die Möglichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwei­tert, sich ein Zeitguthaben aufzubauen. Damit werden zusammenhängende Freizeitblö­cke beziehungsweise auch eine Viertagewoche gefördert. (Abg. Stöger: Wo steht das?)

Zur Frage 13:

Es kommt durch die Novelle zu keiner generellen Erhöhung der Arbeitszeit. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt ja nicht!) Es werden lediglich die Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer er­höht.

Zur Frage 14:

AMS-Vorstand Johannes Kopf hat im Zusammenhang mit der Novelle festgehalten, dass mehr Flexibilität zu keinen großen messbaren Effekten in Bezug auf die Arbeitslo­sigkeit oder Beschäftigung führen wird. Es werde jedoch laut Kopf dadurch die Wettbe­werbsfähigkeit der Betriebe und damit des Wirtschaftsstandortes insgesamt gestärkt.

Zur Frage 15:

Die Novelle bringt flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb zum Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Gera­de die Förderung längerer zusammenhängender Freizeitblöcke kommt auch Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern mit Betreuungspflichten sehr entgegen. (Abg. Stöger: Wo steht das?) Im Übrigen von den Klubobleuten Wöginger und Rosenkranz bereits öffentlich klargestellt ist (Zwischenruf des Abg. Knes), dass die Freiwilligkeitsgarantie eine Ablehnungsmöglichkeit von Überstunden nach § 7 Abs. 6 Arbeitszeitgesetz ohne Angabe von Gründen sicherstellt.

Zur Frage 16:

Die Klubobleute haben klargestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die 11. und 12. Überstunde jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen können. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Neben dem Benachteiligungsverbot (Zwischen­rufe der Abgeordneten Katzian und Knes) wird auch ein Kündigungsschutz nach § 105 Abs. 5 des Arbeitsverfassungsgesetzes vorgesehen.

Zur Frage 17:

Durch die Novelle kommt es zu keiner generellen Erhöhung der Arbeitszeit. Die Novel­le bringt flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb zum Vorteil von Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Dies kommt vor allem auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Betreuungspflichten sehr entge­gen.

Zur Frage 18:

Die Reform ändert nichts an der Verpflichtung der Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber, alle geleisteten Überstunden mit Zuschlag auf Basis des jeweiligen Kollektivvertrages abzugelten. Dies gilt wie bisher auch in Zukunft für sämtliche Pauschalentgeltvereinba­rungen wie beispielsweise All-in-Verträge.

Zur Frage 19:

Von Arbeitergeberinnen oder Arbeitgebern angeordnete Überstunden werden so wie bisher mit Zuschlag abgegolten.

Zur Frage 20:

Es können auch künftig Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Für Betriebe ohne Betriebsrat wird die Freiwilligkeit gestärkt. (Ruf bei der SPÖ: Auf welcher Rechts­basis? – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Knes und Lindner.)

Zur Frage 21:

Wie bisher dürfen auch künftig maximal 8 Stunden pro Tag im Durchschnitt geleistet werden. Dies entspricht der Vorgabe der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Zur Frage 22:

Wie die Klubobleute bereits klargestellt haben, können die 11. und 12. Überstunde oh­ne Angabe von Gründen abgelehnt werden. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Zur Frage 23:

Entscheidend ist nach zahlreichen Untersuchungen, dass für längere Arbeitszeitblöcke ein Ausgleich durch entsprechend kürzere Arbeitszeiten beziehungsweise durch die zeitnahe Freizeitphase erfolgt. Bei Überstunden ab der 11. Arbeitsstunde haben die Klubobleute klargestellt, dass ein Wahlrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Abgeltung in Zeit oder Geld besteht. (Zwischenruf der Abg. Becher.)

Zu den Fragen 24 und 25 – Sie waren ja recht fleißig, meine sehr geehrten Damen und Herren –:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter­pellationsrechts.

Zu den Fragen 26 und 27:

Die Möglichkeit der flexibleren Gestaltung der Arbeitszeiten in Tourismusbetrieben ent­spricht sowohl den Bedürfnissen der Betriebe (Abg. Schieder: Das war keine Mei­nungsfrage! Beantworten Sie die Frage!) als auch den Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Schieder: ... nicht Ihre Meinung, sondern Ihre fachliche Einschätzung ...!)

Zu den Fragen 28 und 29:

Es kommt zu keiner generellen Arbeitszeitverlängerung. (Abg. Knes: Ja!) Zusätzlich wird, wie von den Klubobleuten klargestellt, nun ein Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen für die 11. und 12. Stunde eingeführt.

Zur Frage 30:

Diese Frage ist nicht Gegenstand des vorgelegten Gesetzestextes.

Zur Frage 31:

Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz sieht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Lehrlinge bis 18 Jahre auch in Zukunft (Zwischenruf des Abg. Knes) unverändert eine Obergrenze von 9 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche vor. Für Lehrlinge über 18 Jahre werden Überstunden nicht auf Basis der Lehrlingsentschä­digung, sondern auf Basis des Einstiegsfacharbeiterlohns bezahlt. (Abg. Schieder: Aber die Fragen sind schon alle zu beantworten, Herr Präsident!) Nach dem Berufs­ausbildungsgesetz dürfen Lehrlingen generell keine Aufgaben zugewiesen werden, die die Kräfte übersteigen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.57

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass geschäftsordnungsgemäß kein Redner län­ger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minu­ten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Kern. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Schrangl. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)