11.53

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Staatssekretär – auch Sie sind herzlich willkommen! Wir stehen vor dem Beschluss dieses Familienbonus Plus, und ich glaube, es ist dies ein Tag der Freude für die Familien in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­ge­ordneten der FPÖ.)

Auch wenn es manche vielleicht schon nicht mehr hören wollen, aber man kann es nicht oft genug wiederholen: 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern werden in Zukunft 1,5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung haben. Das ist Familienpolitik à la Türkis-Blau! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist auch in der Diskussion schön herausgearbeitet worden, vor allem auch im Rede­beitrag des Kollegen Krainer, wie wir uns hier unterscheiden: Sie wollen den Menschen das Geld wegnehmen und es nach Ihrem Gutdünken auch wieder zuführen, wir vertrauen den Menschen und wollen ihnen mehr netto vom Brutto lassen und sie selber entscheiden lassen. Darin unterscheiden wir uns ganz wesentlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Auch Ihren Vorhalt, dass wir nicht gleich behandeln würden, dass nicht jedes Kind gleich viel wert sei, weise ich zurück, denn – Kollege Kopf hat es bereits klar aus­geführt –: Wir haben eine ganz enge Schere beim niedrigsten Einkommensdrittel und beim höchsten Einkommensdrittel. Wir sind da international absolut im Spitzenfeld, und ich glaube, dass Sie betreffend all die einkommensabhängigen Familienleistungen, Sozialleistungen, die erbracht werden, ob vom Bund, aber vor allem auch in den Ländern, doch wohl nicht sagen wollen, da müssen wir alles gleichschalten. Ich glaube, dass wir da sehr gezielt auf die Schwächsten Rücksicht nehmen müssen, und diese Regierung tut das auch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist aber auch im Zuge der Debatte über diesen Familienbonus Plus ein Thema aufgetaucht, dass eben Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und auch Wirtschafts­delegierte durch die Indexierung des Familienbonus überbordende Nachteile hätten. Wir wollen dieses Thema im Herbst entsprechend behandeln und diesen Punkt repa­rieren.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschafts­delegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Ent­wicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter An­spruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Aus­schus­ses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage ,Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111.d.B.)‘ vorliegen.“

*****

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir bei der kommenden Abstimmung alle erkennen, dass dieser Familienbonus Plus ein wirklicher Meilenstein für die Familien­politik in diesem Land ist. Ich lade auch die Oppositionsparteien herzlich dazu ein, bei diesem wunderbaren Schritt mitzugehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Warum macht ihr das Gesetz so schlecht, dass ihr einen eigenen Abänderungsantrag einbringen müsst?)

11.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschafts­delegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus

eingebracht im Zuge der Debatte 1.) Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Kontenein­schaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaft­liche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018) (197 d.B.)

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Jahressteuergesetzes 2018 hat sich herausgestellt, dass aufgrund europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Implikatio­nen weitere Überlegungen angestellt werden müssen, die sicherstellen, dass der Per­sonengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdele­gier­ten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Fa­milienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Ent­wicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland auf­halten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter An­spruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Aus­schusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage „Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111.d.B.)“ vorliegen.“

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Ver­handlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte, Herr Abge­ordneter.