13.05

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Eine Anmerkung zu den Ausführungen der Abgeordneten Bayr bezüglich Doppel­be­steu­erungsabkommen: Ihre Rechtsansicht ist teilweise nicht korrekt. Doppelbesteue­rungsabkommen können niemals Besteuerungsrechte begründen. Durch Doppelbe­steuerungsabkommen werden Besteuerungsrechte aufgeteilt und es wird auch Doppelbesteuerung vermieden. (Zwischenruf der Abg. Bayr. Abg. Krainer: Eh! Hat sie ja gesagt!) – Hören Sie einmal zu, Herr Kollege Krainer! Das Problem liegt darin, dass diese nicht entwickelten Staaten noch kein funktionierendes Steuersystem und noch keine funktionierende Finanzverwaltung haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bayr.)

Wenn es keine nationale Besteuerung gibt, dann können Sie in das Doppelbesteue­rungs­abkommen reinschreiben, was Sie wollen, Sie können dadurch niemandem etwas wegnehmen. Das heißt, wir müssen dafür Sorge tragen, dass eine ent­sprechende Finanzverwaltung mit einem entsprechenden Steuerrecht in den Ent­wicklungsländern aufgebaut wird.

Dafür müssen Sie sich einsetzen, Frau Abgeordnete Bayr – und nicht Unwahrheiten bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen verbreiten, wonach angeblich Entwicklungs­ländern etwas weggenommen wird. Wenn das nationale Gesetz im Entwicklungsland fehlt, dann ist es vollkommen wurscht, was im Doppelbesteuerungsabkommen drinnen steht. Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Bayr: Das gilt aber nicht in jedem Land! Abg. Krainer: Ich glaube, der Herr Staatssekretär braucht entwicklungspolitische Nachhilfe! Die kann er sich gerne abholen bei der Kollegin Bayr! Es ist offensichtlich dringend notwendig!)

13.06

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Margreiter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.