13.37

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben die Inhalte dieser Dienstrechts-Novelle bereits sehr umfassend dargelegt, daher möchte ich nicht näher darauf ein­gehen. Ich darf mich aber an dieser Stelle gleich vorweg bei allen öffentlich Bediens­teten, die tagtäglich für unsere Republik, für unser Land arbeiten und darauf schauen, dass sie in ihren Bereichen – sei es im Exekutivbereich oder im Verwaltungsbereich – die Rechtsstaatlichkeit und die Sicherheit aufrechterhalten, bedanken. Sie, alle Ange­stellten, alle Bediensteten, die für unser aller Wohlergehen wirken, sind eine wichtige Säule, ein wichtiges Rückgrat der Republik. Daher möchte ich ihnen an dieser Stelle einen besonderen Dank aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kernstück dieser Dienstrechts-Novelle ist zweifellos die Eingliederung des Wachebe­diens­teten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz. Das ist eine wichtige, sehr innovative Sache, weil die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungs­ge­setzes und die besonderen Unterstützungsregeln, die bisher nur den Wachebe­diens­teten gegolten haben, nunmehr für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst, für alle Beamten, alle Vertragsbediensteten, aber zukünftig auch für alle Zivildiener gelten werden.

Umfasst sind neben der Übernahme von Heilkosten und der vorläufigen Übernahme von Entschädigungszahlungen und Schmerzensgeld durch den Bund auch umfang­reiche Leistungen in finanzieller Hinsicht für Hinterbliebene nach Dienstunfällen. Das ist auch ein wesentlicher Bereich, und in diesem Zusammenhang gilt es einmal mehr, den Bediensteten im öffentlichen Dienst besondere Wertschätzung entgegen­zubrin­gen; das ist eine Sache, die nicht selbstverständlich ist, und da darf ich Vizekanzler H.-C. Strache besonderen Dank aussprechen.Wir erinnern uns: Unter roten Staats­sekretären in den Jahren davor wurde zwar viel geredet, aber wenig gehandelt. Das hat sich nunmehr insofern umgekehrt, als jetzt wirklich gehandelt wird. Ich darf an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass diese Eingliederung des Wache­bediens­teten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz und damit die Erweiterung der positiven Möglichkeiten, die sich dadurch bieten, nicht nur eine langjährige Forderung der Personalvertretung, sondern auch eine Wahlankündigung, ein Wahlversprechen meiner Fraktion dargestellt hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So gesehen kann ich zu Recht behaupten: Andere reden, wir handeln.

Ich darf mich an dieser Stelle noch einmal bei H.-C. Strache für sein Engagement, für sein wertschätzendes Verhalten gegenüber den öffentlich Bediensteten, aber auch für seinen gelebten Umgang mit den Bediensteten bedanken. Er schaut auf den öffent­lichen Dienst nicht deshalb, weil er es als zuständiger Ressortminister machen muss, sondern weil es ihm tatsächlich eine Herzensangelegenheit ist. Das wird mit dieser Dienstrechts-Novelle einmal mehr deutlich zum Ausdruck gebracht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. Ich darf ihm das Wort erteilen.