13.44

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist einmal sicherlich schön und ist festzuhalten, dass es einige notwen­dige Besserstellungen gibt, die längst überfällig waren. Vielleicht zur Erinnerung: Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz ist ja immer schon eine freiheitliche Idee gewesen, auch in einer früheren Regierung. – Entschuldigen Sie, meine Zettel sind mir runtergefallen, die hebe ich jetzt kurz auf. – Viele Ideen für Verbesserungen sind ja von der freiheitlichen Regierung zuvor, im Jahr 2000, ins Leben gerufen worden, und da war ein wichtiger Ansatz, dieses Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz gerade im Sinne von Wertschätzung und Respekt für Exekutivbeamte und für besonderes militä­risches Personal auch endlich einzuführen. Leider haben wir uns damals nicht zu 100 Prozent durchsetzen können. Wie Sie wissen, war das bis heute eine Kannbe­stimmung und leider keine Mussbestimmung. Das heißt, wir haben immer wieder Dramen erlebt, dass kein gesetzlicher Anspruch gegeben war, dass Beamte, die im Dienst verletzt worden sind, auf der Strecke geblieben sind und oftmals unsere Fraktion, auch ich, auch Sie wahrscheinlich, Sammlungen gemacht hat, Spenden­aktionen gemacht hat, um den Betroffenen und deren Angehörigen zu helfen und unter die Arme zu greifen. Das war eigentlich eine Schande für die Republik, das muss man ganz offen sagen, und das gilt es zu reparieren.

Zum Glück passiert das heute, dass wir für die Zukunft ein Wachebediensteten-Hilfe­leistungs­gesetz als Dienstgesetz so verändern, dass es nicht nur für Exekutivbeamte, nicht nur für militärisches Personal, sondern für alle öffentlich Bediensteten im Bun­desdienst einen gesetzlichen Anspruch geben wird, im Fall einer im Dienst erlittenen Verletzung die entsprechende Hilfestellung zu erhalten, auf die ich dann noch einge­hen werde.

Das war mir natürlich und ist uns ein Herzensanliegen, denn – auf die tragischen Fälle, die man in den letzten Jahren immer wieder erleben musste, möchte ich jetzt nicht einzeln eingehen – wir als Staat, als Republik, als Dienstgeber tragen für die öffentlich Bediensteten eine Verantwortung. Deshalb haben wir nicht nur das Dankeschön für die großartige Leistung der Beamten zum Ausdruck zu bringen, sondern wir haben uns vor allem auch mit vollstem Schutz und mit Hilfestellung hinter die Beamten zu stellen – und nicht nur den dankenden warmen Händedruck zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Diese Dienstrechts-Novelle 2018 mit den entsprechenden Bestimmungen, die in Zu­kunft für alle Bundesbediensteten zur Anwendung kommen, ist wichtig. Also auch Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger, Lehrer, alle können heute aufgrund veränderter Situationen Opfer von Angriffen werden und haben daher in Zukunft auch einen Anspruch, wenn sie verletzt werden sollten.

Mit der aktuellen Novellierung und Implementierung der Bestimmungen gibt es eben diesen gesetzlichen Anspruch auf Hilfestellung, und das wird auf alle Bundes­be­diensteten ausgeweitet, auch, wie richtig angemerkt worden ist, auf Präsenz- und Zivildiener, denn auch die verdienen unseren vollsten Schutz, da sie ja in ihrem Be­reich, wenn man so will, auch eine Dienstpflicht für unser Heimatland und für die Men­schen in diesem Land erfüllen. Daher gehören sie selbstverständlich auch zu jenen, für die diese Bestimmungen gelten sollen.

Ja, das ist eine ganz große Errungenschaft, weil es wie gesagt um Wertschätzung, Respekt, Schutz und auch um gerechtfertigte Hilfe geht. Und ja, da werden vom Dienstgeber Beträge, Vorschüsse, Einmalzahlungen auch an Hinterbliebene gewährt, und wir werden das auch jährlich auf Grundlage der Gehaltsanpassung valorisieren. Das stellen wir sicher.

Es gibt nunmehr einen Kostenvorschuss von bis zu rund 70 000 Euro für Heilungs­kosten, für Schmerzensgeld und auch für Verdienstentgang. Das ist wichtig, denn wenn Beamte verletzt werden, fallen sie oftmals auch in ein anderes Grundge­halts­schema, können sich dadurch ihr Leben nicht mehr leisten und sind daher bis dato wirklich auf der Strecke geblieben. Es wird im Fall eines tragischen Todes von Be­diensteten auch für die Hinterbliebenen bis zu 115 000 Euro geben. Und selbstver­ständlich haben wir auch die Verantwortung, Begräbniskosten und Bestattungskosten, nämlich in einer Höhe von bis zu 5 000 Euro, sicherzustellen.

All das wird durch dieses neue Gesetz und Dienstrecht nun endlich sichergestellt. Ich sage, darauf können wir stolz sein, und ich glaube, dass das auch die notwendige Wertschätzung gegenüber den Beamten darstellt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Und ja, als zuständiger Minister für den öffentlichen Dienst ist es natürlich meine Auf­gabe und auch meine Verantwortung und Verpflichtung, die optimalen dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen für einen modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Gerade auch vor dem Hintergrund gewisser globaler Krisen, Flüchtlingsentwicklungen, die wir alle kennen, auch durchaus Bedro­hungsszenarien, die sich verändert haben, haben wir auch dafür Sorge getragen, nämlich im Bereich der staatlichen Sicherheit, wenn es um Polizei, Justizwache und Bundesheer geht, dass wir im Budgetplan, was die Planstellen betrifft, genau dort keine Planstellen eingespart haben. Im Gegenteil, wir haben zusätzliche Planstellen im Bereich der Exekutive gesichert und setzen auch im Bereich der Justizwache 100 zusätzliche Ausbildungsplanstellen um, und wir werden natürlich auch sicherstellen, dass, wenn die Exekutivplanstellen in den nächsten Jahren besetzt werden, auch bei der Justizwache eine weitere Planstellenaufstockung stattfinden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Rahmenbedingungen zu verbessern und zu optimieren, haben wir auch für die Soldatinnen und Soldaten Einsatzzuschläge erhöht, denn die sind entsprechenden Gefahren ausgesetzt. Das betrifft Hunderte Sol­daten, die im Dienst stehen. Wir haben mit einem zusätzlichen Budget von 1,3 Mil­lionen Euro, die wir bereitgestellt haben, diese Einsatzzuschläge erhöht, und das verdienen die Soldatinnen und Soldaten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ergänzend soll in der Dienstrechts-Novelle 2018 nunmehr auch für Vertrags­bediens­tete des Bundes sowie für Landesvertragslehrer und -lehrerinnen eine ausdrückliche Grundlage für die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen werden. Das soll es natürlich erleichtern, wieder in den Arbeitsalltag zurückzufinden – analog zur Privatwirtschaft, wie Abgeordneter Loacker zu Recht angemerkt hat.

Wenn er aber anmerkt, dass da sonstige Goodies für die Bediensteten im öffentlichen Bereich vorhanden wären – Sie haben die Mittagspause angesprochen –, dann muss man Sie schon auch daran erinnern, dass sich der Verfassungsgerichtshof dazu be­reits klar ausgesprochen hat, nämlich dahin gehend, dass es sich beim Beamten­dienst­recht und beim übrigen Arbeitsrecht um grundsätzlich unterschiedliche Systeme handelt, sodass ein Vergleich der Regelungen im Rahmen einer verfassungs­recht­lichen Gleichheitsprüfung von vornherein ausscheidet. Wie Sie wissen, haben Beamte nicht nur 12-Stunden-Tage, sie arbeiten sogar mehr Stunden, sie haben in Führungs­bereichen zum Teil sogar All-in-Verträge, und daher muss man sie natürlich zum Teil auch anders bewerten (Abg. Scherak: Muss nicht, kann! – Abg. Loacker: Genau!), und darauf weist auch der Verfassungsgerichtshof hin.

Ja, wir wollen natürlich, wenn es um die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag geht, dies nicht nur für Vertragsbedienstete ermöglichen, sondern für alle öffentlich Bediens­teten. Wir werden das jetzt in einer Übergangsphase auch sicherstellen und dann evalu­ieren. Warum können wir das im Dienstrecht beziehungsweise im Dienstrechts­gesetz jetzt noch nicht endgültig festmachen? – Weil wir Altlasten haben, die die Vor­gängerregierung verursacht hat, nämlich – das haben auch Sie, Herr Kollege Loacker, zu Recht angesprochen – dort, wo es um die Vorrückungszeit geht. Das ist eine Altlast, etwas, das die vorigen Regierungen seit Jahren, nämlich seit vielen, vielen Jahren – und zwar die Sozialdemokraten, Sie deuten schon auf die richtige Seite –, zu reparieren verabsäumt haben, immer wieder nicht repariert haben. Sie haben nur herumgeschustert an einem Gesetz, das uns jetzt demnächst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf den Kopf fallen kann – mit einer gewissen Wahr­scheinlichkeit –, weshalb wir das auch berücksichtigen müssen und dann gegebenen­falls rasch die notwendigen, wirklich nachhaltigen Reparaturmaßnahmen im Dienst­recht sicherstellen müssen. Das kann horrende zusätzliche Kosten bedeuten, die durch Vorgängerregierungen verursacht worden sind. Ich sage, man muss von mindestens 500 Millionen Euro ausgehen, wahrscheinlich sogar von mehr.

Das heißt, das ist unsere Verantwortung, dieser sind wir uns bewusst. Wir haben nur als neue Regierung schon ein laufendes Verfahren gehabt, und wir müssen natürlich dieses Verfahren und auch den Entscheid und das Urteil zu diesem Verfahren abwarten, und erst dann können wir handeln. Jede Handlung davor wäre in diesem Fall widersinnig, weil am Ende die Gegebenheiten vielleicht wieder andere sind. Das bitte ich auch zu respektieren und zur Kenntnis zu nehmen, dass wir diese Bereinigung selbstverständlich sicherstellen werden.

Was die Antikorruptionsbestimmungen betrifft, die auch in dem Gesetz für Beamte besser definiert sind, damit es Rechtssicherheit gibt, so ist uns das ganz besonders wichtig, weil sich das die Bundesregierung auch ganz klar und deutlich vorgenommen hat. Wir sind in den letzten Jahren in den Rankings, in denen es um Korruptions­entwicklung geht, zurückgefallen. Mit Platz 16 waren wir im Jahr 2017 von der früher einmal vorhandenen Spitzenplatzierung auf Rang 10 weit entfernt. So gesehen gibt es da Verbesserungspotenzial, und es war daher richtig und notwendig, dass wir uns mit einem umfassenden nationalen Antikorruptionsplan, mit einer Antikorruptionsstrategie darauf verständigt haben, das auch entsprechend in Umsetzung zu bringen.

Im Rahmen der gegenständlichen Dienstrechts-Novelle 2018 nehmen wir genau darauf schon entsprechend Rücksicht. Entsprechend der Rechtslage im Bereich des Korrup­tionsstrafrechtsänderungsgesetzes erfolgten ganz eindeutige Klarstellungen und Ver­ein­heitlichungen der Bestimmungen zum Verbot der Geschenkannahme und Annahme von Vorteilen im Rahmen von Veranstaltungen, sodass jeder auch ganz klar nachlesen kann: was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt. Damit haben wir für die Beamten im öffentlichen Dienst Rechtssicherheit und auch Klarheit geschaffen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eine ethisch einwandfreie und korruptionsfreie Verwaltung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir einen starken, verlässlichen Standort, auch Wirtschaftsstandort Öster­reich sicherstellen und Unternehmen hoffentlich bereit sind, hierherzukommen, hier zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür ist das eine Grundvoraussetzung! Wenn man den Eindruck hat, da gibt es korruptive Entwicklungen, dann ist das nicht unbedingt förderlich. Hierzu leiten wir vonseiten des Bundesministeriums für öffent­lichen Dienst auch die entsprechenden Schritte ein, und im Rahmen der Personalver­antwortung für den Bundesdienst leisten wir einen wichtigen und zentralen Beitrag.

Ich kann zum Abschluss noch einmal wiederholen, was viele Abgeordnete heute ge­sagt haben: Einen aufrichtigen Dank an alle Beamten, an alle öffentlich Bediensteten des Bundes, gleich ob im Außen- oder im Innendienst, im Verwaltungsbereich, ob Exe­kutivbeamte, die jeden Tag ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten und jeden Tag das Risiko eingehen müssen, verletzt zu werden oder vielleicht sogar ihr Leben zu verlieren, und dann oftmals noch unredlich attackiert werden und mit Pauschal­verurteilungen leben müssen. Wir haben uns hinter diese Beamten zu stellen, und die müssen sich auf uns verlassen können, und das stellen wir auch sicher. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. Ich darf ihm das Wort erteilen.