14.14

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist mir wichtig, nach den Argumenten oder Nicht-Argumenten des Kollegen Jarolim einiges zurechtzurücken, denn unter dem sperrigen Titel Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz versteht man die größte Rechtsbereinigung in der Zweiten Republik. Es ist dies ein weiterer Schritt unseres Projektes: Österreich neu bauen.

Diese Koalition treibt große Reformen voran und startet mit einer umfassenden Rechts­bereinigung zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger, zugunsten aller Unternehmerin­nen und Unternehmer. Damit werfen wir Rechtsnormballast ab. Diese Koalition setzt damit den Auftakt zu umfassenden Reformen im Rechtsbereich. Als Nächstes wollen wir uns mit dem Gold Plating befassen und in weiterer Folge die weiterhin bestehenden Gesetze vereinfachen, sprich: verständlicher machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Reformminister Josef Moser hat mit seinem Team im Bundesministerium, aber auch in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesministerien in höchster Professionalität und binnen kürzester Zeit mit der gebotenen Genauigkeit und sehr ressourcenschonend die bestehende Rechtslage durchforstet und Gesetze und Verordnungen auf deren Sinnhaftigkeit und vor allem auf deren Notwendigkeit überprüft. Von den über 5 000 über­prüften Gesetzen beziehungsweise Verordnungen, die vor dem Jahr 2000 beschlossen wurden – um diese Gesetze geht es –, werden nun 2 455 Stammvorschriften außer Kraft treten, das sind immerhin mehr als 54 Prozent aller Verordnungen, Kundmachun­gen und Entschließungen sowie 38 Prozent der Gesetze.

Es ist schon angesprochen worden: Die letzte Rechtsbereinigung im Jahr 1999 hat im Vergleich dazu zu einer Streichung von 500 Gesetzen und Normen geführt und die da­malige Koalition hat dafür circa 13 Jahre gebraucht. Im Vergleich dazu: Dieser Entlas­tungsschritt, Herr Bundesminister, benötigte keine vier Monate. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der damalige Prozess wurde auch dieses Mal angewandt, und umso bedauerlicher und auch unverständlicher ist, dass die SPÖ ihn nun nicht mitträgt. Die Argumente der Ressourcenverschwendung kann ich nicht teilen. Der Herr Bundesminister hat sich schon zwei Mal bemüht, einmal bei einer Aussprache und auch im letzten Ausschuss, und er wird es, glaube ich, heute auch wieder erklären. Vielleicht verstehen Sie es beim dritten Mal.

Da auch die wissenschaftliche Seite angesprochen wurde: Wir erhalten Unterstützung für diese Rechtsbereinigung. So hat zum Beispiel Professor Bernd-Christian Funk schon im Jahr 1994 gemeint: Rechtsbereinigung soll den Zugang zum Recht freilegen, der durch Über- und Fehlproduktion an Gesetzen verschüttet zu werden droht.

Die Tausenden sinnlosen oder nicht mehr zeitgemäßen Normen sind ein überflüssiger Ballast für uns alle, und es ist wohl jedem klar, dass es, wenn man als Bürger versucht, sich im RIS Informationen zu holen, gewiss einen Unterschied macht, ob 5 000 Nor­men, Gesetze und Verordnungen drinnen sind oder nur die Hälfte davon.

Wir wollen die Rechtsanwendung erleichtern und sorgen damit für mehr Rechts­sicher­heit. Vereinfachen, beschleunigen, entbürokratisieren – mit diesem Versprechen ist diese Bundesregierung angetreten und mit diesem heutigen Gesetz halten wir einmal mehr Wort. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zinggl. – Bitte.