14.56

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat – das für alle Zuseherinnen und Zuseher – ein Thema gewählt, das nicht auf der Tagesordnung steht; erlauben Sie mir, trotzdem einen Punkt dazu zu sagen. Mein Vorredner konnte mit keinem einzigen Satz irgendeine Verfassungswidrigkeit des Handelns des Nationalratspräsidenten aufzeigen (Beifall bei ÖVP und FPÖ – Zwischenruf des Abg. Scherak), denn es gab keine Verfassungswidrigkeit in seinem Handeln. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Es hat sich in diesem Haus eine gewisse Usance eingespielt, nämlich die, dass man in einer Präsidiale, in der alle Klubs vertreten sind, gemeinsam zu einer Lösung findet, wie Tagesordnungen abzuhalten sind, an welche Ausschüsse wann zugewiesen wird. Allerdings gab es vor kurzer Zeit eine Situation, bei der eine Fraktion in diesem Hause nicht bereit war, für eine gemein­same Lösung da zu sein. (Abg. Schieder: Ihre!) Daraufhin hat der Nationalrats­präsident von seinem Recht Gebrauch gemacht, nämlich dem, eine Entscheidung zu treffen. Das Schlimmste, was dem Haus passieren kann, ist nämlich, dass keine Ent­scheidung getroffen wird, meine Damen und Herren. Dadurch unterscheiden sich auch diese Regierungsparteien von anderen Parteien: Wir wollen Entscheidungen herbei­führen und dieses Land regieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Sie wissen aber eh, dass das falsch ist, was Sie gerade erzählen! – Abg. Wöginger: Das ist nicht falsch! – Abg. Schieder: Aber so etwas von falsch!)

Darf ich nun zum Tagesordnungspunkt kommen? – Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es darum, wie wir mit unseren Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen umgehen, wenn sie Verwaltungsdelikte begehen. Dabei geht es darum: Was ist die Haltung? – Unsere Haltung ist, zu entkriminalisieren, das heißt, zu beraten statt zu strafen – unser erster Grundsatz. Wenn ein Dauerdelikt gesetzt wird, dann soll die Möglichkeit der Behörde bestehen, dass man zuerst berät und erst dann ein Strafverfahren einleitet, wenn jemand die Beratung nicht ernst nimmt und sein Verhalten nicht ändert.

Woran denke ich da konkret? – Dieses Beispiel kennt wahrscheinlich jeder: Sie über­siedeln von einem Ort in einen anderen, vielleicht sogar im selben Verwaltungsbezirk, und vergessen, Ihr Auto umzumelden. Die Behörde merkt das und sagt Ihnen: Melden Sie innerhalb einer Woche Ihre neue Adresse bei der Zulassungsbehörde! – Wenn Sie das tun, bekommen Sie keine Verwaltungsstrafe; wenn Sie es nicht tun, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Ich glaube, das ist einfach ein neuer Zugang, wie wir mit Rechtsunterworfenen – ich sage: mit Staatsbürgern – umgehen, wie wir mit den Menschen umgehen. Wir leiten sie zu einem rechtskonformen Zugang an und wir strafen nicht als Erstes. Das ist der erste Grundsatz, der hiermit verfolgt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zweiter Punkt – das kennen wahrscheinlich auch viele von Ihnen –: Sie fahren zu schnell in Niederösterreich, Sie fahren zu schnell in Wien oder Sie fahren zu schnell in Tirol, und überall bekommen Sie für dieselbe Geschwindigkeitsübertretung, sagen wir, von 12 km/h, eine andere Verwaltungsstrafe. Sie halten es für ungerecht, dass Sie in Wien mehr als etwa in Kärnten bezahlen müssen, um nur ein Beispiel zu nennen. Wir führen das jetzt zusammen. In Zukunft werden Sie in ganz Österreich nach einem einheitlichen Deliktskatalog einen einheitlichen Strafsatz bekommen. Ich glaube, es war längst an der Zeit, dass der Bürger auch dahin gehend Rechtssicherheit und Klarheit hat, dass jedes Delikt, egal, wo es in Österreich gesetzt wird, die gleiche Strafe verdient. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der dritte Punkt ist für die Behörde, aber wahrscheinlich auch für die Staatsbürger wichtig: Es gibt immer wieder Menschen, die vor Verwaltungsgerichten oder vor Ver­waltungsbehörden immer wieder neue Dinge einbringen, um Verfahren unendlich zu verzögern oder zu verschleppen. Da gibt es jetzt einen Stopp; sie können in Zukunft nur mehr Neuerungen einbringen, wenn sie diese bis zum Ende des Ermittlungs­verfahrens beziehungsweise bis zum Ende der mündlichen Verhandlung einbringen. Bis dahin ist es möglich, aber danach dürfen sie – nur weil sie denken, sie können das Verfahren nochmals hinauszögern – keine neuen Tatsachen mehr einbringen, sofern diese zuvor noch nicht bekannt waren und dann erst bekannt wurden.

Meine Damen und Herren, das führt zu mehr Schnelligkeit, auch für die Behörden. Das führt zu mehr Klarheit und zu mehr Rechtssicherheit. In diesem Sinne möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Reformminister, unserem Alt-Rechnungshofpräsidenten Moser, bedanken. Wir entbürokratisieren, wir verschlanken und wir wollen den Bürge­rin­nen und Bürgern damit ein einfacheres und leichter verständliches Verfahren zur Verfügung stellen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten und komme dann zum Aufruf.

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(Die Sitzung wird um 15.01 Uhr unterbrochen und um 15.03 Uhr wieder aufge­nom­men.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich unterbreche die Verhandlungen zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, da­mit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsord­nung um 15.04 Uhr stattfinden kann.