20.49

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Jahre 2010 wurde eine Transparenzdatenbank in Österreich eingerichtet. Sie sollte Doppelförderungen erken­nen und bewirken, dass Steuergeld treffsicher eingesetzt wird.

Insgesamt hat diese Rechnungshofüberprüfung, die in der Zeit von April 2016 bis Juli 2016 durchgeführt wurde, die Jahre 2010 bis 2016 bewertet und hat dabei den potenziellen Nutzen hinsichtlich der Transparenzdatenbank zwecks Transparenz­steuerungs­funktion und Verhinderung von Fördermissbrauch beleuchtet.

Es ging im Wesentlichen darum, dass Bund, Länder und Gemeinden davon betroffen sind und es da durchaus einen sogenannten Förderungsdschungel gegeben hat, der vom Rechnungshof festgestellt wurde. Insgesamt gab es 22 Empfehlungen, die der Rechnungshof in Bezug auf diese sechs Jahre ausgesprochen hat; in dieser Zeit sind Kosten von 13,6 Millionen Euro entstanden. Insgesamt lag das Problem wohl darin, dass die Kompetenz für die Transparenzdatenbank sowohl beim Bund als auch bei den Ländern lag. Auch die mangelnde Anwenderfreundlichkeit wurde vom Rech­nungshof kritisiert.

Bis 2016 wurden in die Transparenzdatenbank 2 426 Leistungsangebote eingebracht und öffentlich einsehbar gemacht, und es gab Zahlungen von insgesamt 208 Milliar­den Euro. Laut Rechnungshof wurde mit der Transparenzdatenbank ein kompliziertes Instrument geschaffen. Die Ziele dieser Transparenzdatenbank konnten nicht erreicht werden.

Insgesamt kann man drei große Punkte herausnehmen: Es geht darum, dass man die Potenziale dieser, wie ich meine, durchaus sinnvollen und auch für den Staat sehr vorteilhaften Einrichtung ausschöpfen sollte. Es geht darum, dass man Länderleis­tungen und Gemeindeleistungen in gleicher Weise wie Bundesleistungen erfassen kann. Es geht darum, dass man Gemeindeverbände und Kammern in gleicher Weise in die Leistungen einbeziehen kann, um eine durchgehende Kontrolle sicherzustellen. Es geht auch darum, dass der Zugriff verbessert wird, was die Förderungsabwicklung betrifft.

Es ist also insgesamt ein durchaus kritischer Bericht, aber es gibt auch eine erfreuliche Mitteilung: Im Tätigkeitsbericht 2017 des Rechnungshofes wurde erwähnt, dass die Transparenzdatenbank in Österreich nunmehr verstärkt und besser angenommen wird. Da gibt es jetzt also Entwicklungen, die durchaus erfreulich sind. Die Länder haben sich bereit erklärt, ihre Daten einzuspeisen. Vorreiter ist das Bundesland Oberöster­reich, aber auch Niederösterreich hat mittlerweile zugesagt, dass es die Daten über seine Förderungen zur Verfügung stellen wird.

Eine Ebene, welche durchaus sehr kritisch gesehen wird, ist die Gemeindeebene. Der Gemeindeverband hat seine Bedenken geäußert, weil es auch darum geht, inwieweit, ab welcher Größe und welcher Höhe man Förderungen überhaupt einbringen sollte.

Zusammenfassend darf man sagen: Dieser Rechnungshofbericht ist ein klarer Auftrag, diesbezüglich mehr Transparenz und Einsicht zu gewähren. Der Rechnungshof hat angekündigt, dass er auch eine Follow-up-Überprüfung machen wird und die weitere Entwicklung feststellen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Höbart.)

20.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Karin Greiner zu Wort. – Bitte.