14.27

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich glaube, genau das sollten wir tun. (Abg. Höbart: Sympathieoffensive!) Sie werden heu­te ein Gesetz beschließen, das für sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ei­ne Einbahnstraße darstellt, weil es nur in die Richtung derer geht, die anordnen kön­nen. Wenn aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine andere Richtung einschla­gen wollen, haben sie sich vor Gericht wiederzufinden. (Abg. Haubner: Lesen!) Das steht auch in diesem Gesetzestext drinnen: Man könne ja dann binnen 14 Tagen vor dem Arbeits- und Sozialgericht Einwendungen erheben.

Wenn sich hier die Stimmung aufgeschaukelt hat, so bedaure ich das im Sinne derer, die zusehen, die sich auch ihr Bild von den Beschwichtigungsversuchen der Regie­rungsparteien machen werden. (Abg. Gudenus: Mit Sicherheit! Von den Gewaltaufru­fen der Opposition!) Sie behaupten, hier ein Gesetz vorzulegen, das wirkliche Wahlfrei­heit – und das Wort strapazieren Sie in fast jeder unserer Nationalratssitzungen, das Wort Wahlfreiheit – bringt. Es gibt aber keine wirkliche Wahlfreiheit insofern, als diese auch Vereinbarkeitsfragen im Sinne der Familien in Österreich aufwirft. Da wissen wir genau, dass Männer etwas weniger arbeiten würden, damit sie mehr Zeit für die Fami­lien haben, während Frauen, die Teilzeit arbeiten, gerne etwas mehr arbeiten würden.

Wir haben die Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Da ist Zeit ein ganz wesentlicher Faktor. Wenn jetzt der 12-Stunden-Tag, wenn die 60-Stun­den-Woche kommt und ich mich vor Gericht wiederfinden muss, weil ich mich zu weh­ren beginne, und wenn ich hier ohne Angabe von Gründen zwar Nein sagen kann, aber beim dritten Nein wieder vor Gericht bin, dann ist das weder im Sinne der Familien in Österreich noch im Sinne der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Es leben ganz viele Menschen allein mit ihren Kindern. Es haben sehr viele Menschen behinderte Kinder. Behinderte Menschen als Erwachsene, ArbeitnehmerInnen, die län­gere Ruhephasen brauchen, werden diese auch nicht erhalten, denn wenn sie zum dritten Mal Nein sagen, werden sie sich auch vor Gericht wiederfinden. Wir haben ein­zelne ArbeitnehmerInnen, zu denen heute so schön gesagt wurde: Da isst man ja ge­meinsam zu Mittag und die Welt ist in Ordnung. – Ich glaube, dieses Mittagessen wird auch bald ein Ende haben, denn diese ArbeitnehmerInnen, die Nein sagen, die sagen: Ich muss mein Kind holen, weil der Kindergarten um zwölf zusperrt!, die werden auch bald zu Ende gegessen haben.

Es ist dies Verantwortung gegenüber Menschen, die mit ihren Kindern alleine leben, gegenüber den österreichischen Familien, die Sie mit diesem Gesetz heute nicht zei­gen. Da sollten Sie sich wirklich ein bisschen bei der eigenen Nase nehmen und uns nicht vormachen wollen, dass das im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war. (Beifall bei der SPÖ.)

14.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Erasim zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Bitte.