15.50

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Da die vorangegangene De­batte ein bisschen mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen hat, haben wir jetzt ei­ne Umverteilung der Redezeit vorgenommen. Jetzt habe ich ein bisschen weniger Zeit und darf mich daher auf ein paar allgemeine Punkte beschränken. Meine Kolleginnen und Kollegen werden dann noch im Detail auf einiges eingehen.

Ich möchte zunächst den Kritikpunkt aufgreifen, der, glaube ich, zweimal schon ange­sprochen worden ist, nämlich die Frage der Neukodifizierung des Fremdenrechts. Ich glaube auch, dass es bald an der Zeit ist, eine Neukodifizierung vorzunehmen. Das Fremdenrecht ist in der Tat sehr schwer lesbar geworden, und ich glaube, es würde Sinn machen, da eine Neukodifizierung vorzunehmen. Diese Kritik ist durchaus be­rechtigt. Wir haben das auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen besprochen und wir werden das, denke ich, auch in Angriff nehmen.

Diese Reform des Fremdenrechts ist eine Reform, die natürlich auf die Erfahrungen aus dem Fremdenrechtsänderungsgesetz des letzten Jahres, aber insgesamt auch auf die Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere seit 2015, reagiert.

Worum geht es dabei? – Es geht dabei einerseits darum, dass man Maßnahmen setzt. Und denen, die sagen, dass wir da jetzt restriktiver werden, ist natürlich recht zu ge­ben. Ja, wir werden restriktiver, wir werden aber auch genauer in der Abgrenzung zwi­schen der Frage: Wer ist asylberechtigt?, und der Frage: Was ist eine Migration oder gar eine illegale Migration? Genau darum geht es im Kern, denn wir wollen alles tun – und das sagen wir auch ganz klar –, um einen Pull-Effekt zu vermeiden. Wir haben in den Jahren 2015 und 2016 erlebt, dass Österreich nach Schweden die meisten Mi­granten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl aufgenommen hat. Wir haben eine große Tradition bei der Aufnahme von Flüchtlingen, ganz gleich, ob das bei der Ungarnkrise, beim Prager Frühling oder beim Jugoslawienkrieg war.

Also man kann Österreich bestimmt nicht den Vorwurf machen, nicht immer recht groß­zügig Flüchtlinge aufgenommen zu haben. Das war auch in den Jahren 2015 und 2016 der Fall. Aber es gibt eben eine Grenze, wo man schlicht und einfach auch merkt, dass die Bevölkerung nicht mehr bereit ist, da mitzugehen. Und zu dem, was 2015 passiert ist, muss man ehrlich sagen: Man muss sicherstellen, dass so etwas nicht wieder pas­siert und sich nicht wiederholt. (Abg. Plessl: Das haben wir auch getan!)

Weil hier angesprochen wurde, dass es allenfalls einen Widerspruch zur Menschen­rechtskonvention gibt, die ja bei uns im Verfassungsrang ist: Wer immer meint, dass es hier eine Verfassungswidrigkeit gibt, kann diese ja vor dem Verfassungsgerichtshof einklagen.

Was ich nicht verstehe, ist die Kritik – wie haben Sie es genannt, Kollegin Lueger? –, es gäbe eine Verstaatlichung der Rechtsvertretung. Ehrlich gesagt, das ist nichts Un­anständiges, denn wir haben ja auch eine Pflichtverteidigung in anderen Strafverfah­ren, und warum soll nicht der Staat einen Rechtsbeistand zur Verfügung stellen? Das ist per se nichts Unanständiges und das kennen wir ja durchaus aus anderen Berei­chen.

Ich glaube, dass in diesem Gesetz sehr sinnvolle Maßnahmen für die Behörden ent­halten sind, wie etwa künftig die Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern, et­wa von Mobiltelefonen, wenn Zweifel an der Route, an der Identität und an der Her­kunft der Person bestehen. Ich glaube, dass es Sinn macht, keine Aufenthaltsverfesti­gung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern im Rahmen der Erlassung einer Rück­kehrentscheidung vorzunehmen.

Das alles sind Maßnahmen, die richtig und sinnvoll sind, um eben nicht weiterhin einen Pull-Effekt zu erzeugen, gleichsam eine Werbung, ins Land zu kommen, auszuspre­chen, aber gleichzeitig sicherzustellen, dass für jene, die echtes Asyl im Sinne der Genfer Konvention brauchen, also ein höchst individuelles Recht, diese Möglichkeit be­stehen bleibt und nicht von illegaler Migration sozusagen versperrt wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.54

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Zadić. – Bitte, Frau Abgeordnete.