16.25

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätz­te Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Mahrer, du bist auch schon sehr lange bei der Polizei und du weißt, dass dieses Gesetz eine Nebelgranate ist. Wir wissen auch – und das möchte ich auch sehr gerne begründen –, dass wir schon über sehr viele Novellierungen in diesem Bereich gesprochen haben und dass jede Novellierung eine Herausforderung für den Polizeiapparat, der die Informationen an die Ämter und so weiter weiterzugeben hat, darstellt. Diese Gesetzesvorlage stellt uns vor große Herausforderungen, und Sie erzählen hier, dass es der große Wurf ge­wesen wäre.

Ich möchte zuerst einmal dazu etwas sagen, weil angesprochen worden ist, dass es so viele Neuerungen in diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz gibt. Es sind ja sehr viele Gesetze in diesem Paket enthalten, unter anderem das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Universitätsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Hochschulge­setz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz, das Personenstandsgesetz, das Zivildienstgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz.

Lassen wir aber Revue passieren, was jetzt schon gemacht werden kann! Identitäts­feststellung – ich möchte festhalten, dass nach § 35 die Fremden auch dazu verpflich­tet sind, daran mitzuwirken; andauernde Reisebewegungen – ebenso. Jeder Betroffe­ne – steht sogar in § 35 – ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwir­ken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden. Es gibt noch viele andere gesetzliche Bestimmungen, es gibt auch Verfahren bei der Einreise und Aufenthaltstitel. Der Antrag kann auch zurückgewiesen werden, wenn der Betroffene nicht mitwirkt. Es gibt auch den Nachweis der Aufenthaltsberechtigung und so weiter.

Es gibt viele, viele gesetzliche Bestimmungen bis hin zu einem Aufenthaltsverbot, aber alle Maßnahmen, die Sie heute angesprochen haben, sind derzeit auch möglich, und deswegen verstehe ich nicht, warum Sie dieses Gesetz beschließen.

Ich möchte aber schon auf einen Punkt eingehen. Ich weiß schon, warum Sie dieses Gesetz machen, weil man im Zuge der Recherchen – ich habe heute auch einen An­trag eingebracht – auch sieht, wie diese Bundesregierung wirklich arbeitet: eine schnel­le Novellierung, eine große Überschrift – und nichts dahinter! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Genau so ist es auch mit diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz gewesen, mit der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, die schon im April beschlossen wurde, nur mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ.

Was ist passiert? – Ein Husch-Pfusch-Verfahren – und jetzt haben wir diesen Beschluss. Ich habe auch eine Anfrage an den Herrn Präsidenten des Nationalrates gestellt, weil § 53 Abs. 5 SPG zwei Mal mit verschiedenen Zeiten verlautbart worden ist. Ganz klar sagt dazu die Rechtsprechung auch nach Ansicht des Hauses bei ähnlichen Fällen: verfassungswidrig.

Danke, Kollege Amon, Kollege Herbert, ihr habt ja schon einen Abänderungsantrag vorbereitet, der dann bei TOP 7 das Ganze wieder korrigieren wird. Und das genau ist unsere Kritik: Abänderungsanträge werden ohne Begutachtung eingebracht. Wir wollen eine ordentliche Begutachtung haben. Genau so sind Sie bei der 60-Stunden-Woche oder dem 12-Stunden-Tag vorgegangen: keine Begutachtung, nichts! Das ist genau die Vorgangsweise der Regierung, die wir ablehnen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Deshalb möchten wir aufzeigen, wie diese Regierung arbeitet: schlampig, die Gesetze müssen sehr schnell repariert werden, weil sie kein Substrat haben! – Danke. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

16.28

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kumpitsch. – Bitte.