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Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Meine Damen und Herren! Vorweg darf man sagen, dass Herr Bundeskanzler Kurz in der letzten Regierung für Integration zuständig war, aber nicht für das, was Sie angesprochen haben, Frau Kollegin. Aber macht nichts. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Es ist durchaus verständlich, dass Gesetzesänderungen manchen ein bisschen zu weit gehen. Es ist aber notwendig, wenn man die Praxis bedenkt, dass man legistische An­passungen macht und dass man im Bereich Asylwesen und Aufenthaltsrecht entspre­chend praxisgerechte Regelungen findet, weil sich die Welt rund um uns ändert.

Da ich offensichtlich der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt bin, darf ich noch ein bisschen zusammenfassen:

Erstens: Es geht um Verfahrensbeschleunigung, beispielsweise darum, die Kosten für die Steuerzahler zu minimieren, und gleichzeitig im Sinne der Betroffenen um klare Ent­scheidungen, damit sie sich gegebenenfalls neu orientieren können; oder auch darum, ein etwaiges Untertauchen von Asylwerbern zu verhindern, Verfahrensverschleppun­gen hintanzuhalten; um eine beschleunigte Aberkennung des Asylstatus, wenn jemand in sein Heimatland reist oder einen Reisepass seines Herkunftslandes beantragt; und – ganz wesentlich – um Verbesserungen im Bereich der Identitätsfeststellung, etwa durch eine Auswertung der Handydaten.

Zweitens: Es geht um den Schutz, es geht um die Sicherheit der Menschen im Land. Wenn Menschen bei uns Schutz suchen, dann, glaube ich, ist wichtig, dass sie sich an unsere Gesetze halten. Wer sich nicht daran hält, hat mit entsprechenden Konsequen­zen zu rechnen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch vorgesehen, dass, wenn es notwendig ist, Schubhaft über Asylwerber ver­hängt wird, wenn Fluchtgefahr oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit be­steht.

Drittens geht es um einige Klarstellungen in Bezug auf den Aufenthalt zum Beispiel von Forschern, Studenten und Freiwilligen im Land – unter dem Titel Freiwillige zum Bei­spiel bei Teilnehmern am Europäischen Freiwilligendienst oder unter dem Titel For­schermobilität, wenn es um einen Forschungsbereich geht.

Es ist schon wichtig, dass man in Bezug auf Studenten ganz klar sagt, es müssen zu­mindest Deutschkenntnisse auf A2-Niveau vorhanden sein, damit man diese Möglich­keit beanspruchen kann.

Das heißt, wir handeln im Sinne der Grund- und Menschenrechte. Ein gutes Gesetz – beschließen wir es ordentlich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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