18.00
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vorredner haben zu diesem Thema schon sehr viel gesagt. Ich möchte auf ein paar Punkte noch ein bisschen genauer eingehen. Das Heimopferrentengesetz ist im Mai 2017 in der letzten Gesetzgebungsperiode zum Beschluss gekommen. Infolgedessen hat die Volksanwaltschaft eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet. Diese Kommission hat innerhalb des letzten Jahres bereits an die 700 Fälle bearbeitet. Dabei hat sie eben auch erkannt, dass das Gesetz noch ein bisschen adaptiert werden sollte. Es freut mich sehr, dass wir dem heute mit großer Übereinstimmung und parteiübergreifend nachkommen können.
Eine dieser Adaptierungen ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises. Mit dem nun angepassten Gesetz haben auch Opfer von Krankenanstalten, Psychiatrien oder privaten Trägereinrichtungen und auch Personen, die sich einer sogenannten Malariatherapie, wie meine Vorrednerin schon erklärt hat, unterziehen mussten, Anspruch auf eine Zusatzrente. Anträge, die aufgrund der bisherigen Rechtslage abgelehnt wurden und durch die Nachbesserung aussichtsreich erscheinen, werden nun neu begutachtet und auch neu beurteilt.
Meiner Ansicht nach ist das auch das Mindeste, was wir da tun können. Das sind wir den Opfern schuldig, deren Ausmaß an Leid wir uns nicht einmal im Geringsten vorstellen können. Uns ist natürlich auch bewusst, dass dies nur ein symbolischer Akt ist. Das erlebte Leid und die furchtbaren Erfahrungen, die viele in sehr jungen Jahren machen mussten, haben meist verheerende Auswirkungen auf das restliche Leben. Dies kann kein Geld der Welt aufwiegen, geschweige denn wiedergutmachen.
Eine weitere Verbesserung ist, dass sich Betroffene künftig direkt und uneingeschränkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können. Dies erspart den Betroffenen, an mehreren Stellen ihre Geschichte erzählen und unangenehme Fragen beantworten zu müssen, denn es darf nicht vergessen werden, dass das wiederholte Aufrollen des Traumas die Gefahr einer Retraumatisierung mit sich bringt.
Abschließend ist mir noch wichtig zu erwähnen, dass die monatliche Zusatzrente in Höhe von 300 Euro auch Heimopfern zusteht, die eine der Invaliditätspension vergleichbare Leistung wie Rehageld erhalten beziehungsweise die aufgrund einer Behinderung arbeitsunfähig sind.
Es ist dies ein sehr dunkles Kapitel in unserer Geschichte, und es ist noch nicht allzu lange her. Wir können das erfahrene Leid nicht ungeschehen machen, aber wir können Verantwortung übernehmen, Verantwortung vor allem dafür, dass das Geschehene sich nicht wiederholt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Hartinger-Klein. – Bitte.