18.00

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vorredner haben zu diesem Thema schon sehr viel gesagt. Ich möchte auf ein paar Punkte noch ein bisschen genauer eingehen. Das Heimopferrentengesetz ist im Mai 2017 in der letzten Gesetzgebungsperiode zum Beschluss gekommen. Infolgedes­sen hat die Volksanwaltschaft eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet. Die­se Kommission hat innerhalb des letzten Jahres bereits an die 700 Fälle bearbeitet. Dabei hat sie eben auch erkannt, dass das Gesetz noch ein bisschen adaptiert werden sollte. Es freut mich sehr, dass wir dem heute mit großer Übereinstimmung und par­teiübergreifend nachkommen können.

Eine dieser Adaptierungen ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personen­kreises. Mit dem nun angepassten Gesetz haben auch Opfer von Krankenanstalten, Psychiatrien oder privaten Trägereinrichtungen und auch Personen, die sich einer so­genannten Malariatherapie, wie meine Vorrednerin schon erklärt hat, unterziehen muss­ten, Anspruch auf eine Zusatzrente. Anträge, die aufgrund der bisherigen Rechtslage abgelehnt wurden und durch die Nachbesserung aussichtsreich erscheinen, werden nun neu begutachtet und auch neu beurteilt.

Meiner Ansicht nach ist das auch das Mindeste, was wir da tun können. Das sind wir den Opfern schuldig, deren Ausmaß an Leid wir uns nicht einmal im Geringsten vor­stellen können. Uns ist natürlich auch bewusst, dass dies nur ein symbolischer Akt ist. Das erlebte Leid und die furchtbaren Erfahrungen, die viele in sehr jungen Jahren ma­chen mussten, haben meist verheerende Auswirkungen auf das restliche Leben. Dies kann kein Geld der Welt aufwiegen, geschweige denn wiedergutmachen.

Eine weitere Verbesserung ist, dass sich Betroffene künftig direkt und uneingeschränkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können. Dies erspart den Be­troffenen, an mehreren Stellen ihre Geschichte erzählen und unangenehme Fragen be­antworten zu müssen, denn es darf nicht vergessen werden, dass das wiederholte Auf­rollen des Traumas die Gefahr einer Retraumatisierung mit sich bringt.

Abschließend ist mir noch wichtig zu erwähnen, dass die monatliche Zusatzrente in Höhe von 300 Euro auch Heimopfern zusteht, die eine der Invaliditätspension ver­gleichbare Leistung wie Rehageld erhalten beziehungsweise die aufgrund einer Behin­derung arbeitsunfähig sind.

Es ist dies ein sehr dunkles Kapitel in unserer Geschichte, und es ist noch nicht allzu lange her. Wir können das erfahrene Leid nicht ungeschehen machen, aber wir können Verantwortung übernehmen, Verantwortung vor allem dafür, dass das Geschehene sich nicht wiederholt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.03

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminis­terin Hartinger-Klein. – Bitte.