18.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, kann es jedem von uns passieren, dass man krank wird, dass man schwer verunfallt und für mindestens sechs Wochen aus dem Arbeitsprozess rausfällt. Bisher war es so, dass man sich, wenn man nach einer solchen langen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit wieder in den Job zurückkam, für Teilzeit hätte entscheiden können, und zwar sofort. Laut der Regierungsvorlage, die wir heute beschließen wollen, kann das auch etwas später passieren, sodass es ein pra­xisnahes Gesetz wird.

Was heißt das jetzt im Detail für Personen bei einer Wiedereingliederung in ihren Be­ruf? Bisher konnten sie die Wiedereingliederungsteilzeit nur ganz zu Beginn beantra­gen. Allerdings haben viele Menschen, die glaubten, sie seien wieder ganz gesund, erst nach einiger Zeit, nach einigen Wochen gemerkt, dass sie eigentlich noch nicht zu 100 Prozent wirklich wieder fit sind. Bisher war es eben nicht möglich, dann auf Teilzeit zurückgestuft zu werden.

Das wird jetzt an die Praxis angepasst. Jetzt kann man diese Wiedereingliederungs­teilzeit von einem bis zu sechs Monaten nach dem Wiedereintritt in das Berufsleben beantragen. Das ist in Wahrheit eine wichtige Anpassung für die betroffenen Men­schen, die oftmals eben erst im Nachhinein merken, dass die gesamte Körperkraft noch nicht zurück ist. Ich finde, das ist eine wichtige Gesetzesmaterie, und hoffe, dass alle zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.