21.48

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frauen verdienen für gleiche und gleichwertige Arbeit noch immer ein bisschen mehr als 20 Prozent weniger als Männer. Das wirkt sich auch bei den Pensionen aus – bis zu 40 Prozent weniger Pension für Frauen als für die Männer – wie auch die unterschiedlichen Verläufe eines Berufslebens. Die vorige Regierung hat einen Beschluss gefasst, sodass nach 30 Bei­tragsjahren die Ausgleichszulage, oder nennen wir es auch Mindestpension, auf 1 022 Euro für Alleinstehende angehoben werden konnte.

Wir kennen Aussagen des Herrn Vizekanzlers Strache, der sagt, nach 40 Arbeitsjah­ren, nach 40 Beitragsjahren sollen alleinstehende Frauen und Männer zumindest 1 200 Euro Pension erhalten. Wir wissen aber – und ich glaube, da sind wir uns einig –, dass es für Frauen fast unmöglich ist, diese 40 Beitragsjahre zusammenzubringen. Da darf es kaum eine Unterbrechung durch Kinderbetreuungszeiten geben, und da darf wenig bis gar nicht Teilzeit gearbeitet worden sein.

Wir haben daher diesen Antrag, den wir im Sozialausschuss diskutieren werden, ein­gebracht, damit auch Kindererziehungszeiten und Zeiten von Teilzeitbeschäftigung als Versicherungszeiten gewertet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höfinger. – Bitte.