sammenhang mit dem Wochenende. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich längere Freizeiträume haben können. Somit wird die Vier-Tage-Woche künftig auch innerhalb einer Gleitzeitvereinbarung möglich, was eine Weiterentwicklung des Gleitzeitmodells insgesamt bedeutet.
Meine Damen und Herren, jetzt zur Gesundheit: Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie alle kennen, oder du besonders, das Cochrane Journal, eines der renommiertesten Journale oder das medizinische Journal. Ich habe da eine erst vor Kurzem gemachte Studie über die Auswirkungen der Arbeitszeitflexibilität auf den Gesundheitszustand gefunden, und da ist eines ganz klar beschrieben, dass nämlich die Möglichkeit flexibler Arbeitszeit für die Arbeitnehmer positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand hat. (Ruf: Hört! Hört! – Zwischenruf der Abg. Greiner.)
Meine Damen und Herren, die Wissenschafter untersuchten in zehn Studien mit insgesamt 16 603 Teilnehmern – ich nenne nur zwei Parameter, die sich dabei verbessern – einerseits die Pulsfrequenz und andererseits das Schlafverhalten. Betont wird vor allem die Kontrollmöglichkeit der Arbeitnehmer, die eigene Arbeitszeit zu gestalten. Die Studienautorin Clare Bambra von der Durham University in Großbritannien berichtet, dass diese Ergebnisse nahelegen, dass es gesundheitliche Vorteile bringt, wenn Menschen ihre Arbeitszeit selbst gestalten können, anstatt sie vom Arbeitgeber vorgegeben zu bekommen.
In einer Studie zeigten beispielsweise Polizeibeamte, die ihren Arbeitsbeginn verändern konnten, im Vergleich zu Kollegen, die zu einer festgelegten Arbeitszeit anfangen mussten, eine deutliche Verbesserung der psychischen Verfassung. Diese Faktoren sind Motivationsfaktoren. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)
Noch einmal: Ein Cochrane Journal, Frau Kollegin, ist nicht nichts. Ich meine, das wirst du mir bestätigen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Mir ist aber durchaus bewusst, dass in vielen Berufsbildern und Organisationsformen die Gleitzeit schwer umzusetzen ist. Trotzdem freue ich mich über die erzielte Verbesserung der Vier-Tage-Woche, weil diese explizit auch bei Gleitzeit möglich wird. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Gleitzeit, also für den Großteil der Arbeitskräfte, verschlechtert sich andererseits im Bereich der Normalarbeitszeit nichts. Es bleibt beim 8-Stunden-Tag und es bleibt bei der 40-Stunden-Woche.
Also bitte, noch einmal: Ihre Taferln alle umschreiben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Schließlich ist es gesichert, dass bestehende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen aufrechtbleiben. Noch einmal: Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge bleiben aufrecht! Für jeden Experten, der das nicht so sieht, findet sich ein Arbeitsrechtsexperte, der dies so sieht, dass Betriebsvereinbarungen bestehen bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass mit diesen Änderungen eine für die Arbeitnehmerseite verträgliche Lösung erreicht wird.
Jetzt zum Thema Betriebsräte: Zur Zahl der Betriebsräte gibt es keine exakten Angaben – finde ich auch spannend, ja. Insgesamt dürften nur in 14 bis 20 Prozent der Betriebe Betriebsräte eingerichtet sein, und nur knapp die Hälfte der unselbständig Beschäftigten wird von Betriebsräten vertreten. – Was ist mit der anderen Hälfte?
Das heißt also, die Einbindung der Betriebsräte bleibt natürlich im Arbeitszeitgesetz unverändert, aber unsere Regelung schützt erstmals den einzelnen Arbeitnehmer und die einzelne Arbeitnehmerin. Das ist erstmals der Fall. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wo war denn die Sozialdemokratie, die ständig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteidigen möchte? – Sie haben das nur in diesen Unternehmen gemacht, in denen es Betriebsräte gibt. Den Rest, 50 Prozent der Arbeitnehmer, haben Sie einfach vergessen.
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