12.03

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Sie haben es eingangs bereits erwähnt: Ja, das ist das dritte Mal, dass wir zu einer Sondersitzung zum gesamten BVT-Skandal einladen. Die Ereignisse in dieser Frage überstürzen sich einfach, auch die Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangen, werden immer mehr. Der eigentliche Anlass für die heutige Sondersitzung war, dass das Oberlandesgericht Wien befunden hat, dass die Hausdurchsuchung – andere sprechen von Überfall oder von Razzia – im BVT, die Ende Februar stattgefunden hat, illegal war, dass sie einfach rechtswidrig war und gar nicht hätte stattfinden dürfen. Das ist der Grund dafür, dass wir heute zu dieser Sitzung geladen haben.

Man muss sagen, dass dieser BVT-Skandal immer mehr zum Skandal des Innen­ministers, zu einem Kickl-Skandal, wird. Es ist sehr, sehr wichtig, den Überblick darü­ber, was passiert ist, zu bewahren, und deswegen darf ich eingangs noch einmal daran erinnern, wie es überhaupt zu dieser Hausdurchsuchung, zu diesem Überfall auf das BVT kam.

Vor mehr als einem Jahr ist ein Konvolut an Anschuldigungen in Zirkulation gebracht worden; viele Journalisten haben es bekommen, ich glaube, alle politischen Parteien, und auch der jetzige Innenminister Kickl hat es bereits vor circa einem Jahr bekom­men, damals noch in einer anderen Funktion. Es ist wichtig, dass die Vorwürfe, die in diesem Konvolut aufgelistet sind, aufgeklärt werden. Es ist wichtig, dass die staatlichen Einrichtungen – nämlich die Staatsanwaltschaft – diese Vorwürfe prüfen und, wenn etwas Wahres dran ist, die Sache aufklären. Das ist gut so, das ist in einem Rechts­staat auch so vorgesehen, und wir stehen zu 100 Prozent dahinter! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Es sind auch verschiedene Ermittlungen eingeleitet worden, weil es ja verschiedene Vorwürfe gibt; sie wurden teilweise eingestellt, teilweise werden sie noch verfolgt. Der Rechtsstaat geht seinen Weg, ermittelt – das ist in Ordnung. Was aber neu passiert ist, ist, dass Anfang dieses Jahres der Generalsekretär, also der allerengste Mitarbeiter von Innenminister Kickl, in Absprache mit diesem dieses Konvolut bei der Staats­anwaltschaft zur Anzeige gebracht hat. – Das ist auch vollkommen in Ordnung. Er hat selber gesagt, das ist nicht nur seine Pflicht als Beamter, sondern es ist auch seine staatsbürgerliche Pflicht, Derartiges, wenn es ihm bekannt wird, zur Anzeige zu bringen. – Ich glaube, nach diesen Standards seines Generalsekretärs hat der Innen­minister seine staatsbürgerliche Pflicht nicht erfüllt, weil er es ja nicht zur Anzeige gebracht hat, obwohl er es zu dem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr lang hatte, aber das werden sich die zwei untereinander ausmachen. (Bundesminister Kickl deutet mit den Fingern der rechten Hand ein Kitzeln unter der linken Achsel an.)

Jetzt beginnt aber etwas, was an und für sich in einem Rechtsstaat nicht üblich ist, nämlich dass das Büro des Innenministers – seine engsten Mitarbeiter – Ermittlungen, und zwar Ermittlungen ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, aufnimmt. Sie treffen sich Wochen hindurch mit möglichen potenziellen Zeugen, hören sie an. An dieser Stelle ist Kollegin Krisper von den NEOS Danke zu sagen: Sie hat durch eine Anfrage aufge­deckt, dass sich das Büro des Innenministers, sprich sein Generalsekretär und Mitar­beiter seines Büros über einen Zeitraum von mehreren Wochen fünf Mal mit Zeugen getroffen haben, diese angehört haben. Wir wissen nicht ganz genau, was sie mit ihnen besprochen haben, was wir aber dem Akt entnehmen können, ist, dass es zu keinem Zeitpunkt irgendeine Information an die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Sie hatten nicht den Auftrag, diese Gespräche zu führen, sie hatten nicht den Auftrag, diese Anhörungen durchzuführen, und sie haben die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, was bei diesen Anhörungen gesprochen wurde.

Das ging so lange, bis das Büro des Innenministers – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt – offenbar diesen sogenannten Ermittlungsdruck aufgebaut hat. Selbst der Justizminister lässt jetzt von der Staatsanwaltschaft prüfen, inwiefern das Büro des Innenministers, er selber und seine engsten Mitarbeiter einen Ermittlungsdruck auf die Staatsanwaltschaft aufgebaut haben und welche Informationen die Staatsanwaltschaft zu welchem Zeitpunkt hatte.

Das, was wir sehen, ist, dass sie erstens einmal gesagt haben: Vor dem 1. März müs­sen wir Beweise sichern, weil die ab 1. März vernichtet werden! – Es muss quasi vor dem 1. März etwas passieren.

Dann rufen sie an, am 20. Februar, drei Wochen, nachdem sie sich das erste Mal mit dem ersten Zeugen getroffen haben, und sagen der Staatsanwältin: Es hat sich jetzt die erste Zeugin bei uns gemeldet! Nicht von dreien ist die Rede und auch nicht: Wir haben seit Wochen mit ihnen gesprochen!, sondern: Die erste Zeugin hat sich jetzt gemeldet und wäre zu einer Aussage bereit!

Ein Mitarbeiter des Kabinetts lädt sie ein, an einem bestimmten Tag, nämlich dem 21. Februar, zu einer bestimmten Uhrzeit dort ihre Aussage zu machen. Aber nicht nur das, er begleitet sie auch noch hin, sitzt die ganze Zeit daneben, und wir wissen auch, dass dieser Mitarbeiter, ein enger Mitarbeiter des Innenministers, gegenüber der Staatsanwaltschaft angekündigt war, weil es wichtig war, dass er dabei ist, denn er könne ihre Aussage in den richtigen Konnex bringen. Teilweise sind Aussagen von ihm auch im Protokoll. Sie wurden dann wieder gelöscht, aber er machte dort auch Angaben, was eine Vertrauensperson normalerweise nicht macht. – Das ist das, was wir sehen.

Am Ende dieser ersten Zeugeneinvernahme bei der Staatsanwaltschaft sagt dann der Mitarbeiter des Innenministers: Es hat sich ein zweiter Zeuge gemeldet und der hätte morgen Zeit. Und wieder begleitet er ihn als Vertrauensperson dorthin und weiß des­wegen ganz genau, welche Informationen die Staatsanwaltschaft bekommt. Das Ganze wiederholt sich am nächsten Tag mit der dritten Person. Dann kommt ein Wochenende, Samstag, Sonntag, dann kommt der vierte Zeuge dorthin, und am nächsten Tag findet bereits die Vorbesprechung zur Razzia statt.

Bei der Razzia werden nicht jene Polizeieinheiten eingesetzt, die das normalerweise machen, sondern eine nicht zuständige Einheit, nämlich die Einsatzgruppe zur Be­kämpfung der Straßenkriminalität. Zufällig ist der Leiter dieser Gruppe ein FPÖ-Politiker, ein Gemeinderat, ein Funktionär der FPÖ. Dieser erfährt an dem Tag, an dem die erste Zeugin bei der Staatsanwaltschaft geladen ist, dass da etwas vorbereitet wird. Das heißt, er erfährt von der geplanten Aktion, noch bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt die erste Zeugin angehört hat. Wir finden keinerlei Dokumentation darüber, dass die Staatsanwaltschaft irgendetwas darüber wusste, dass bereits eine Woche vorher vorgesehen war, dass diese Polizeieinheit unter der Führung eines FPÖ-Politikers diese Hausdurchsuchung, diese Razzia, durchführen soll. Das ist überhaupt nicht dokumentiert.

Das, was die Auskunftspersonen dort aussagen, ist gegenüber allen, gegenüber der Staatsanwaltschaft und auch gegenüber dem Journalrichter, als Begründung für die Dringlichkeit dieser Hausdurchsuchung angegeben worden, und zwar: Es ist Gefahr im Verzug, denn es könnten wichtige Beweisdaten ferngelöscht werden! Das sagt eine dieser Personen, einer dieser Zeugen. Diesen Zeugen übrigens hat das Büro des Innenministers – und der wusste davon – bereits drei Wochen vorher angehört, und das auch nicht einmal, sondern zweimal. Das heißt, schon seit drei Wochen hatten das Innenministerium und das Büro von Kickl die Information, dass es zu Fernlöschungen kommen könnte.

Im Untersuchungsausschuss hat sich herausgestellt, dass das vollkommener Humbug ist. Daten können nicht nur von drei Personen, sondern theoretisch können einzelne Daten von 200 Personen ferngelöscht werden, aber es würde genau protokolliert werden, wer wann welche Dateien löscht, und den Großteil der Dateien könnte man wiederherstellen. Das heißt, diese Begründung dafür, dass man so dringend eine Hausdurchsuchung machen muss, ist einfach aufgehoben worden; sie war falsch. Ich hätte es nicht besser sagen können als eine Auskunftsperson, die gemeint hat: Wer auch immer das behauptet hat, hat sich zu viele Fernsehfilme oder Kinofilme ange­sehen, anscheinend irgendwelche James-Bond-Sachen. – Das erklärt auch diese Absurditäten, dass es auch ganz wichtig war, allen Bediensteten nicht nur die Handys wegzunehmen, sondern auch die Schlüsselanhänger, weil dieser Zeuge anscheinend geglaubt hat, auf den Schlüsselanhängern seien irgendwelche Geheimknöpfe, mit denen man irgendwelche Festplatten sprengen kann; also offensichtlich wirklich jemand, der zu viele Filme gesehen hat.

Laut Medienberichten sagt auch der Journalrichter, dass dieser Vorwand der mög­lichen Fernlöschung der Grund dafür war, dass er die Bewilligung um 22.30 Uhr vom Schreibtisch aus mündlich erteilt hat. – Die Fernlöschung hätte es nie geben können, und wenn jemand etwas ferngelöscht hätte, hätte man genau gewusst, wer das war. Das war ein vorgeschobenes Argument, das nicht stichhaltig ist und sich in der Zwischenzeit als unwahr herausgestellt hat.

Wie ist diese Hausdurchsuchung durchgeführt worden? – Bei dieser Hausdurch­suchung ist einmal eines auffällig: dass sie einfach brutal war. Wir haben das auch im Untersuchungsausschuss gehört; die Betroffenen haben davon gesprochen, wie brutal die Vorgangsweise war, und zwar an erster Stelle jene von Herrn Preiszler, von dem FPÖ-Politiker Preiszler, der diese Hausdurchsuchung, diese Razzia, geleitet hat. Es gibt auch bereits, was ganz neu für uns ist, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Preiszler als Person wegen Nötigung. Nach dieser Hausdurchsuchung wurde nämlich intern geprüft, und ein Rechtsanwalt, der früher jahrelang als Staatsanwalt gearbeitet hat, hat gesagt, es sei da ganz klar eine Nötigung erfolgt. Das heißt, diese Hausdurch­suchung war wahnsinnig brutal.

Zweitens war sie vollkommen überschießend. Wie wir erfahren haben, sind die dort reingegangen und wollten alles mitnehmen. Die wollten zum Beispiel die gesamte Serverlandschaft abbauen, das heißt, alle Computer dieses Amtes mitnehmen. Als sie draufgekommen sind, dass das nicht ein Computer ist, sondern dass das 50 Computer sind, haben sie davon Abstand genommen. Sie haben aber trotzdem vollkommen überschießend Daten gesammelt, die mit den Ermittlungen, die es gibt, gar nichts zu tun haben; eine Datei beinhaltete zum Beispiel irgendwelche Übungen mit einem Sitzkissen.

Es waren vollkommen absurde Sachen, die mitgenommen wurden, aber diese Daten­mitnahme hat einen Schaden verursacht, und zwar einen Schaden für uns alle, einen Schaden für die Sicherheit des Landes – und das aus einem ganz einfachen Grund: Es wurden Daten von Ermittlern, also von Quellen, das heißt, von Personen, die den Inlandsgeheimdienst in Österreich mit Informationen füttern, mitgenommen. Was glauben Sie, wie sicher sich Quellen aus dem Inneren der Polizei bei der – ich sage einmal – Spitzeltätigkeit in Bezug auf Informationen über kriminelle Organisationen, Mafiaorganisationen und so weiter in Zukunft noch fühlen, wenn sie damit rechnen müssen, dass Daten über ihre Person oder Daten, die Rückschlüsse auf ihre Person ziehen lassen, in falsche Hände geraten können? Wer wird das noch tun?

Das heißt, Sie haben jene Polizisten in Gefahr gebracht, die die härteste und die schwierigste Arbeit machen, die man in Österreich machen kann, die tagtäglich unter Einsatz ihres Lebens für unsere Sicherheit arbeiten. Deren Daten sind in falsche Hände geraten – das wissen wir, weil die Klarnamen unserer verdeckten Ermittler teilweise im Akt waren und man aufgrund der Akteneinsicht gar keine Kontrolle mehr darüber hat, wer aller in Österreich die Namen der verdeckten Ermittler des Inlands­geheimdienstes kennt. Es ist natürlich Ihre Verantwortung, und zwar wirklich Ihre Verantwortung als Innenminister, Ihre Polizisten zu schützen, und das ist Ihnen nicht gelungen – im Gegenteil, durch Ihre Aktion sind die erst gefährdet worden. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Das Nächste: Man muss fragen: Wofür gibt es das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung? – Es hat mehrere Aufgaben, es hat zum Beispiel die Aufgabe, uns vor Terroranschlägen zu schützen. Das ist in der Vergangenheit auch sehr gut gelungen. Auch wenn es in den letzten Jahren in vielen europäischen Staaten Terroranschläge gab, gab es in Österreich keine, und das hat auch etwas mit der guten Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten, sowohl im BVT als auch außerhalb des BVT, zu tun. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Damit diese Arbeit aber gut funktionieren kann, bedarf es einer internationalen Zusam­menarbeit, und diese findet informell im sogenannten Berner Club oder in der Berner Gruppe statt; das ist ein Zusammenschluss aller Geheimdienste der Europäischen Union plus Schweiz und Norwegen. Sie alle arbeiten zum Beispiel in dem Bereich Terrorabwehr zusammen. Sie arbeiten aber auch im Bereich des Kampfs gegen Rechtsextremismus zusammen, auch im Bereich Spionageabwehr, also in ganz, ganz wichtigen Bereichen, bei ganz, ganz wichtigen Aufgaben, die dieses Amt hat. Es gibt jetzt schon lange Medienberichte darüber, dass es Probleme mit der Zusammenarbeit gibt. Eine Grundregel, wenn man Informationen austauscht, ist nämlich, dass man das Vertrauen haben kann, dass die Informationen wirklich beim anderen bleiben und nicht in falsche Hände geraten.

Das Ergebnis der Hausdurchsuchung war, dass wir offensichtlich vor dem Raus­schmiss aus dieser Berner Gruppe, aus diesem Berner Club stehen oder jedenfalls Ende Juni gestanden sind. Das hat Kollege Pilz im Untersuchungsausschuss aufge­deckt, dass das genau so war. Ich habe den Akt hier, es wird niemand diesen Akt bestreiten können. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Wenige Tage bevor dieser Akt geschrieben wurde, hat der Innenminister hier von dieser Stelle aus gesagt und somit uns Abgeordnete und die gesamte österreichische Bevölkerung darüber informiert: Die Zusammenarbeit mit den anderen Partnerdiensten ist bestens, da gibt es keine Probleme! – Fast zeitgleich schreiben die Mitarbeiter Ihres Hauses, Herr Minister Kickl, dass eine Suspendierung des BVT von der Berner Gruppe im Raum steht, und um dieser entgegentreten zu können – dass wir nicht aus diesem Verbund, in dem man Informationen austauscht, rausgeschmissen werden –, müssen wir einen Schadensbericht erstellen, nämlich darüber, was alles an Informationen unser Haus verlassen hat. – Das ist ein Schreiben der Staatsanwaltschaft (ein Schrift­stück in die Höhe haltend), die Echtheit wird niemand bestreiten; ich würde nie­mals auf die Idee kommen.

Man sieht auch anhand der Aufzählung, wie groß der Schaden ist. Ich werde hier jetzt nicht genau auflisten, welche Dokumente mit welchen Inhalten mit einer wie hohen Geheimhaltungsstufe in diesem Bericht als Schaden verbucht werden mussten. Sie können nicht mehr abstreiten, dass dieser Schaden entstanden ist. Wenn Sie heute hier wieder sagen, es gibt keinen Schaden, dann muss ich Ihnen sagen: Ich glaube Ihnen kein Wort! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz sowie der Abg. Bißmann.)

Das hat einen einfachen Grund: Vor drei Monaten haben Sie das hier auch behauptet, wir sehen aber genau das Gegenteil: Es ist ein Schaden eingetreten – wie groß er ist, wissen wir nicht. Und wenn die FPÖ jetzt kommt und sagt: Aber der italienische Innenminister, Herr Salvini, hat doch einen Persilschein ausgestellt, auch der sagt, alles ist in Ordnung!, dann muss man dazu sagen: Ist in Ordnung, das ist einer Ihrer rechtsextremen Freunde, Ihrer Politpartner in anderen Regierungen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Lausch.) Sie hätten aber nur einen Blick in die Verfassung Italiens riskieren müssen, dann wären Sie draufgekommen, dass Herr Salvini nicht nur nicht zuständig ist, sondern von der Verfassung her gar nicht für irgendeinen Geheimdienst zuständig sein kann.

Dieser Persilschein von Salvini hat dieselbe Qualität, wie wenn Frau Hartinger hier sagen würde, im Heeres-Nachrichtenamt ist alles in Ordnung. (Abg. Rosenkranz: Nein, das kann man der Frau Sozialminister nicht unterstellen!) Er ist wertlos, weil er keine Ahnung haben kann und darf und für die Geheimdienste nicht zuständig ist. Schauen Sie einmal in die italienische Verfassung, dann werden Sie merken: Er ist von der Zuständigkeit ausgeschlossen! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz sowie der Abg. Bißmann.)

Diese Dementis, die Sie seit Wochen bringen, diese Behauptungen, dass alles in Ordnung sei, sind falsch! Es ist gar nichts in Ordnung. Es ist nicht in Ordnung, wenn unser aller Sicherheit, wenn die Sicherheit der Bürger in diesem Land nicht mehr gewährleistet ist, weil Sie durch die Hausdurchsuchung diese Sicherheit zerstören. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz sowie der Abg. Bißmann. Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Der Schaden ist unbestritten. Es stellt sich dann aber natürlich die Frage: Wer ist für diesen Schaden verantwortlich? Es gibt ja in der Tat zwei Bereiche, die man sich anschauen muss. Das eine ist der Justizbereich, also Justizminister Moser und die Staatsanwaltschaft. Die politische Verantwortung, um die es uns hier immer nur gehen kann – wir untersuchen nicht rechtliche Verantwortungen, sondern politische –, ist natürlich auf der einen Seite bei Justizminister Moser – er ist nicht da – und auf der anderen Seite bei Innenminister Kickl zu suchen.

Jetzt stelle ich Ihnen allen die Frage: Wer ist für den Schaden verantwortlich, der durch diesen Überfall, durch diese Razzia im BVT entstanden ist? Der Justizminister, der vollkommen gesetzeskonform zu keinem Zeitpunkt über die Ermittlungen, über die Hausdurchsuchung informiert war, sondern erst im Nachhinein davon erfahren hat – vollkommen gesetzeskonform! –, oder der Innenminister, der zu jedem Zeitpunkt von den Ermittlungen informiert war, dessen Büro wochenlang Zeugen angehört und der Staatsanwaltschaft vermittelt hat, der daneben gesessen ist? (Abg. Belakowitsch: Herr Präsident! Schlusswort!) Die haben in Wahrheit Schritt für Schritt – Schritt für Schritt! – entschieden (Abg. Belakowitsch: Redezeit!), an welchem Tag zu welcher Uhrzeit die Staatsanwaltschaft überhaupt Informationen bekommt!

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte das Schlusswort!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (fortsetzend): Ich frage: Wer trägt die politische Ver­antwortung? – Das kann nur Innenminister Kickl sein! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz sowie der Abg. Bißmann.)

12.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bun­desminister Kickl zu Wort gemeldet. – Bitte.