12.24

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Geschätzte Damen und Herren! Wir als Gesellschaft haben mit einem Phäno­men zu kämpfen: dem Terrorismus. Terrorismus an und für sich – zumeist Massen­mord – ist ja leider in den Weltschlagzeilen zu etwas durchaus schon „Üblichem“ – un­ter Anführungszeichen – geworden. Wir haben schon viel über europäische Bruderlän­der und andere Länder der Welt gelesen, in denen Terrorismus entsetzliche Dinge an­gerichtet hat.

Wir haben das Phänomen, dass es auch in Österreich mehr und mehr, da oder dort, Jugendliche gibt, die mit diesen Verbrechen sympathisieren und diese Sympathie, die­se Unterstützung auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie in Flugzeuge, Züge oder Schiffe steigen, um in jenen Ländern, in denen diese Organisationen ihren unheili­gen Kampf führen, Unterstützung zu leisten.

Die internationale Gemeinschaft – die Vereinten Nationen, der Europarat, aber auch die EU in Form ihres Kommissionspräsidenten Juncker – hat den Kampf gegen den Terrorismus oben auf die Agenda gesetzt; sie hat ihn zu Recht dorthin gesetzt. Es gibt daher Richtlinien dieser Organisationen, die wir umzusetzen haben. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, weil mein Vorredner gemeint hat, wir hätten das Gesetz ohnehin nicht gebraucht, und nach mir noch einer kommen wird, der uns das auch sa­gen wird.

Mit Sicherheit sind die Dinge, die da drinnen noch strafbarer gemacht worden sind, Dinge, die ohnehin strafbar sind. Mord, Sachbeschädigung und Zerstörung sind Taten, die immer strafbar sind. Allerdings muss man sie meiner Meinung nach im Zusammen­hang mit dieser Idee, die dahinter steckt, dieser extremen kriminellen Energie, im Straf­gesetzbuch gesondert mit einem Werturteil belegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Übrigen, Herr Kollege Jarolim, dazu, dass Sie gelobt haben, dass da eine Bestim­mung wieder aufgenommen worden ist, möchte ich schon auch eines sagen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel! Ich frage mich schon, wo ein Rechtfertigungsgrund für Terrorismus liegen würde, auch wenn man vielleicht ein unliebsames Regime be­kämpft, wenn man dabei aber am Ende des Tages Unschuldige umbringt. Da können wir lange und trefflich eine rechtlich-ethische Debatte führen, ob das eine Rechtferti­gung dafür ist. (Abg. Rosenkranz: Che Guevara!) Wir werden, glaube ich, dabei auf keinen grünen Zweig kommen. Ich werde den Mord an unschuldigen Menschen immer verurteilen, egal, von wem er begangen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jaro­lim: Das bestreitet ja auch keiner!)

Ich darf hervorheben, dass ein wesentlicher Teil der Änderung die Abkehr vom Tatort­prinzip ist. Die einzelnen Tatbestände werden sicher nach mir noch ausreichend erör­tert werden, ich beziehe mich nun auf das Tatortprinzip. Das österreichische Strafrecht ist zuständig, wenn ein Täter auf österreichischem Boden eine Tat begeht. Für den Fall, dass jemand aus Österreich ausreist, eine Straftat beispielsweise in Libyen oder Syrien begeht und dann wieder zurückkommt, haben wir eine neue örtliche Zuständig­keit geschaffen. Wir können diese Person nun auch in Österreich dafür verurteilen, was zweifelsfrei ein Vorteil ist.

Wir haben es schon im Ausschuss gesagt und Kollege Noll wird dann sicherlich noch darüber sprechen, dass zweifelsfrei die Begrifflichkeit beziehungsweise die Überschrift des Paragrafen „Reisen für terroristische Zwecke“ mit einem leichten euphemistischen Anklang versehen ist, denn ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der österreichi­schen Bürger den Begriff Reisen an und für sich positiv besetzt. Wir sollten uns aber jedenfalls nicht in Überschriften ergehen, denn wichtig ist der Inhalt, und der Inhalt des Gesetzes ist gut.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Abschluss sagen. Zum Antrag der Liste Pilz, dass politische Postenbesetzung, wenn ich es richtig im Kopf habe, hinkünftig strafbar sein soll, verweise ich höflich auf die Gleichbehandlungsgesetze, die wir sonder Zahl geschaffen haben und aus denen heraus wir es nicht schaffen würden, jemanden zu diskriminieren, der nicht die richtige politische Gesinnung hat – das gilt im Übrigen für Religion, Hautfarbe und viele andere Dinge auch. (Abg. Rosenkranz: Weiß das der Bundespräsident auch?)

Dazu möchte ich dann noch anmerken, dass es nicht so sein sollte, dass die Staats­anwaltschaft als ein für politische Missfallenskundgebungen missbrauchtes Instrument herhalten muss. Das hat so vor 20, 25 Jahren begonnen, dass man, wenn man poli­tisch nicht der Meinung des anderen war, sicherheitshalber die Staatsanwaltschaft ein­geschaltet hat, weil eine falsche Meinung auch ein Amtsmissbrauch sein könnte. Meine Damen und Herren, der Ort der politischen Auseinandersetzung ist dieses Parlament, hier führen wir diese politische Auseinandersetzung, hier lieben wir sie auch. Die Staats­anwaltschaft lassen wir dabei bitte außen vor! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.29

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Klubobmann Dr. Matthias Strolz. – Bitte.