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Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen herz­lich dafür bedanken, dass gerade diese Vorlage nahezu einheitliche Zustimmung fin­det, und möchte, nachdem Frau Abgeordnete Jachs sehr ausführlich zu den Vorzügen dieses Gesetzes Stellung genommen hat beziehungsweise auch Abgeordneter Reifen­berger, nicht näher darauf eingehen, was diese Gesetzesbestimmungen bedeuten, möchte aber sehr wohl zur Frau Abgeordneten Becher noch etwas sagen in Blickrich­tung des Begutachtungsverfahrens, auch in Blickrichtung darauf, dass ÖGB oder Ar­beiterkammer sich da kritisch geäußert haben.

Aus diesem Grund haben wir, wie vorher ausgeführt, sehr wohl auch die Stellungnah­men im Rahmen des Begutachtungsverfahrens mitberücksichtigt, indem wir nunmehr vorgesehen haben, dass beispielsweise auch die Standards der Online-Identifikations­verordnung der Finanzmarktaufsicht aufgenommen werden. Darüber hinaus – wenn Sie sich die Verordnungsermächtigung anschauen – richtet sich die Verordnungser­mächtigung in dem Fall auch am § 6 Abs. 4 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes aus. Also auch da hat gerade die Begutachtung meines Erachtens zu einer Verbesse­rung des Rechtsschutzes beigetragen.

Abschließend möchte ich zum Herrn Abgeordneten Noll, der im Moment nicht im Saal ist, noch erwähnen, dass vielleicht doch diese Debatte, wie sie geführt worden ist, dazu führt, dass auch er zustimmt, und zwar insbesondere auch deshalb, weil er ausgeführt hat, dass gerade das vorliegende Gesetz gut, richtig und modern ist – das heißt, glau­be ich, ein Gesetz, dem man zustimmen kann. Wir sind jederzeit offen dafür, weitere Gespräche zu führen, um auch die Anliegen der Rechtsanwälte mit aufzunehmen, zu diskutieren und vielleicht auch eine Lösung zu finden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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