13.59
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Frau Präsidentin! Hohes Haus! In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass dieses Gesetz in Zukunft nicht nur moderner wird, indem Ungleichgewichte beseitigt werden, sondern auch einen neuen Titel erhält, nämlich Genossenschaftsgesetz. Es wird damit der Titel Gesetz „über Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften“ aus 1873 ersetzt. Das heißt, wir sind nunmehr moderner. Gleichzeitig werden Ungerechtigkeiten zwischen den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beseitigt. Darüber hinaus wird eine Rechtslage hergestellt, wie sie seit vielen Jahren schon in Deutschland besteht. Nachdem das nur für Kapitalgesellschaften gegolten hat, nach dem Spaltungsgesetz, war es daher logisch, das nun auszuweiten.
Was den Teil mit den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften betrifft, möchte ich auch darauf hinweisen, dass bereits jetzt im § 11 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Spaltungen in diesem Bereich ausgeschlossen gewesen sind.
Ich bin daher dankbar, dass auch im Rahmen des Begutachtungsverfahrens darauf hingewiesen worden ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Frau Abgeordnete Steinacker als Vorsitzende des Justizausschusses war diejenige, die genau dieses Gesetz vorangetrieben und es auch zum Abschluss gebracht hat.
Nicht zuletzt möchte ich auch der Vollständigkeit halber erwähnen, dass auch das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird. Es ist ja derzeit so, dass Revisionsverbände sowohl in der Rechtsform eines Vereins nach dem Vereinsgesetz als auch als Genossenschaft gegründet werden können. Nunmehr ist auch vorgesehen, dass die Vereine identitätswahrend in Genossenschaften umgewandelt werden. Das ist auch ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei, Frau Abgeordnete Becher, ist auch vorgesehen, dass diese identitätswahrende Umwandlung eines Revisionsverbandes in dem Fall für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften nicht gilt.
Ich hoffe, da dieses Werk gemeinsam entstanden ist und auch die Begutachtung miteingeflossen ist, dass diese Gesetzesvorlage Ihre einhellige Zustimmung findet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.01