14.11

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internatio­naler Kindesentführung erhöht auf der einen Seite natürlich die Rechtssicherheit bei Zuständigkeit und Verfahren, ich möchte allerdings darauf hinweisen und aufmerksam machen, dass die ursprüngliche Stoßrichtung dieses Abkommens aus 1980, also der Schutz bei tatsächlicher Kindesentführung, nicht mehr das ist, bei dem es heute eben im allermeisten Fall zur Anwendung kommt.

Die allermeisten Fälle, in denen es zur Anwendung kommt, sind heutzutage Obsorge­streitigkeiten. Es geht in den meisten Fällen darum, dass ein Elternteil aus einer bina­tionalen Ehe – wenn zum Beispiel eine Österreicherin einen Kolumbianer heiratet –, zumeist die Mutter, mit dem gemeinsamen Kind nach der Trennung oder Scheidung schlicht nicht in ihre Heimat Österreich zurück kann.

Um einen Fall zu konstruieren: Eine Österreicherin, die einen Kolumbianer geheiratet hat und mit ihm zwei Kinder hat, kann de facto ihre Kinder nicht mit nach Österreich mitnehmen, wenn der Vater dies einfach nicht möchte. In Kolumbien gilt bei einer Scheidung automatisch die gemeinsame Obsorge, und aufgrund des Abkommens drückt natürlich der Mann in Kolumbien bei Nichteinigung den Knopf Haager Abkom­men, und somit wird nach dem Kind sofort gefahndet und es wieder zurückgebracht.

Ich glaube, hier geht es also ganz stark um rechtliche Aspekte, aber ganz wenig um das Kindeswohl selbst. Das ist auch mein Ansatz und mein Appell an die Bundesre­gierung: Das Kindeswohl muss hier im Zentrum stehen und noch stärker ins Zentrum gerückt werden. Deshalb ist mein Appell, bei der Überarbeitung, bei der wirklich nöti­gen Überarbeitung des Haager Abkommens bitte das Kindeswohl ins Zentrum zu stel­len. Ich möchte Sie auch auffordern: Nehmen Sie das mit und überarbeiten Sie es da­hin gehend! – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.13

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesmi­nister Dr. Moser. – Bitte, Herr Minister.