17.58

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Zur Frage, was eine Weisung ist: Also die §§ 44 und 45 im Beamten-Dienstrechtsgesetz regeln die Pflichten von Beamten und ihren Vorgesetzten, und dazu gibt es ein Skriptum vom BMÖDS – Kollege Lausch kann es sicher auswendig aufsagen, ich muss es vorlesen –, in dem steht (Abg. Lausch: Ich hätte es eh gesagt!):

„Öffentlich Bedienstete haben Vorgesetzte zu unterstützen und ihre Weisungen zu be­folgen (Gehorsamspflicht).

Weisungen sind einseitig bindende Anordnungen, die die Arbeitspflichten öffentlich Be­diensteter im Einzelfall konkretisieren. Sie müssen nicht als ,Weisung‘ oder ,Befehl‘ be­zeichnet werden,“ – sie müssen auch nicht nummeriert sein, Kollege Lausch – „ihr bin­dender Charakter muss aber für den Empfänger erkennbar sein (im Unterschied zB zur bloßen Mitteilung einer Rechtsmeinung).“ – Ums Mitteilen einer Rechtsmeinung ist es da nicht gegangen. (Abg. Belakowitsch: Aber der Herr Pölzl kann Weisungen ertei­len?!)

„Vorgesetzte sind jene Organwalter, die mit der Dienst- und/oder Fachaufsicht über Be­diensteten betraut sind.“ Das Ministerium ist eine monokratische Behörde, und wenn aus dem Ministerium etwas an die Dienststelle kommt, dann ist das subjektiv wahrzu­nehmen, als wäre es eine Weisung.

Da gehen jetzt die Verteidigungslinien ein bisschen auseinander. Es gibt jene bei Ih­nen, die sagen: Was regt ihr euch so auf? Das war ja gar keine Weisung, das war ja bloß eine E-Mail, alles nicht so schlimm. Dann gibt es aber die anderen, die sagen: Ja, er hat sich eh entschuldigt (Abg. Jenewein: Er hat sich nicht entschuldigt, er hat es klargestellt! Das ist ein Unterschied!), der Minister hat eh gesagt, er ist für die Presse­freiheit, der Herr Bundespräsident hat auch gesagt, ihm reiche diese Klarstellung. Also gibt es auch solche, die sagen, es hat eine Klarstellung gegeben, weil es offensichtlich eine Klarstellung gebraucht hat und dieser Mitarbeiter ja offensichtlich auch zurechtge­wiesen werden musste. Also vielleicht war doch nicht alles so super. Es sagen also der Bundespräsident und Kanzler Kurz, dass das nicht so super war, Othmar Karas sagt, das schadet dem Ansehen der Regierung in Europa (Abg. Stefan: Oh! – Abg. Gu­denus: Ist das der Neos-Kandidat?), und Abgeordnete Steinacker hat gesagt, das E-Mail hätte nicht geschrieben werden dürfen.

Kollege Nehammer vertritt eine andere Verteidigungslinie, er sagt: Ja, aber die SPÖ hat ja auch! – Also das ist ganz billig, das gleicht dem Kind, das mit einem Fünfer aus der Schule nach Hause kommt und sagt: Mama, die anderen haben auch einen Fünfer! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es ist keine Rechtfertigung, wenn jemand sich daneben­benimmt, dass ein anderer den Fehler auch macht!

Man muss noch eine Qualität unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob die Liste Pilz als Verein oder als Partei sagt: Ich lasse dich nicht auf meine Party kommen!, das ist nämlich ihr Bier, ob sie das will oder nicht, ein Ministerium repräsentiert aber die Re­publik Österreich und kann sich nicht wie ein Verein beliebig aussuchen, wem es Infor­mation gewährt oder nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Gudenus: Im Rahmen der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten! – Abg. Stefan: Wer sagt denn das? Im ge­setzlichen Rahmen!)

Und dann noch: Der Herr Bundesminister hat gesagt, es gibt ohnedies keine Informa­tionssperre. – Oh, danke! Es gibt zwischen Schwarz und Weiß einfach Schattierungen. Und ja, Sie haben keine Informationssperre für Medien verordnet, aber Sie haben eben gesagt, Sie haben durch diesen Mitarbeiter sagen lassen, man soll nicht mit allen gleich umgehen und man soll abwägen, wem man was und wie sagt, und damit ist die Grenze bereits überschritten. Man muss keine Informationssperre verhängen, damit es zu viel ist, das beginnt schon früher, und dieses Überschreiten wird nicht zugegeben, insbesondere nicht von diesem mittleren Block. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

18.01

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Präsidentin Doris Bures: Zur Geschäftsordnung, Herr Klubobmann Dr. Rosenkranz. – Bitte.