Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr.in Krisper, Mag. Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bun­des-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese auch ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens ge­genüber dem Bundesminister für Inneres“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes.

Da auch dafür die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten erforder­lich ist, stelle ich diese abermals fest.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Misstrauensantrag ausspre­chen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)