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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Debatte zeigt mir, dass das Thema des Rechnungshofberichtes ein wichtiges Thema ist, dass es unterschiedliche Positionen gibt, wir aber wissen, dass auch Empfehlungen, die der Rechnungshof in diesem Bericht ausgesprochen hat, wirk­lich aufzugreifen sind und man noch etwas tun muss. Das richte ich auch an den Ab­geordneten Hörl: Es soll nicht alles so bleiben, wie es ist, sondern wichtig ist, dass gewisse Empfehlungen, die wir hier ausgesprochen haben, dann tatsächlich auch in Angriff genommen werden.

Ein Punkt betrifft das Veranstaltungsthema: Wir haben gesagt, dass die Veranstal­tungsgesetze in den Ländern sehr unterschiedlich sind, insbesondere hinsichtlich der Klassifikation, was man unter einer Großveranstaltung versteht und welche sicherheits- und rettungstechnischen Konzepte dafür vorgelegt werden müssen. Tirol hat das ja aufgrund seiner Erfahrungen mit den Großveranstaltungen schon gemacht, aber in an­deren Ländern ist es sehr unterschiedlich. Dadurch gibt es auch für die Polizei unter­schiedliche Voraussetzungen bei der Vorbereitung dieser polizeilichen Großeinsätze, unterschiedliche Anmeldefristen et cetera. Ich denke, das ist ein Thema, das man durchaus aufgreifen könnte und bei dem man etwas regeln kann. Ich glaube, dass man dort, auch wenn die Länder zuständig sind, dennoch Einwirkungsmöglichkeiten und Koordinierungsmöglichkeiten findet, um eine einheitliche Basis herzustellen.

Zweitens haben wir gesagt, dass es sich bei Polizeieinsätzen zur Sicherung von Ver­anstaltungen und Versammlungen natürlich um eine Kernaufgabe der Polizei handelt. Wir haben auch angesprochen, inwiefern es da eine entsprechende Entwicklung gege­ben hat. Wir haben als Entwicklung einen starken Belastungsanstieg und natürlich un­terschiedliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen festgestellt; diese haben wir auch im Rechnungshofbericht angesprochen. Dementsprechend sind auch die Kos­ten gestiegen.

Was die Veranstaltungen betrifft, haben wir auch ausgesprochen, dass die Berechnung und die Erfassung der polizeilichen Kosten von Großeinsätzen natürlich kontinuierlich erfolgen sollte. Wir wissen, wie hoch die Kosten einer Einsatzstunde für einen Polizis­ten sind, und dazu kommen noch Sachaufwendungen, das heißt, man kann das be­rechnen. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich die Planbarkeit dieser Veranstaltun­gen, sodass man mehr im Regeldienst und weniger im Überstundenbereich macht.

Das alles sind die Punkte, zu denen man sich Maßnahmen überlegen könnte. Natürlich kommt auch die Schutzausrüstung hinzu. Das sind Feststellungen, die wir im Rech­nungshofbericht getroffen haben. Ich würde Sie ersuchen, die Empfehlungen auch ent­sprechend umzusetzen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

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