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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich will nur kurz auf die mir gestellte Frage eingehen, auf die Frage der Qualitätssiche­rung. Diesbezüglich will ich noch einmal kurz hervorheben, welche Empfehlungen wir dem Bericht angeschlossen haben. Die Empfehlung des Rechnungshofes ist, dass bei zukünftigen Ausschreibungen die Bieter bereits mit dem Angebot möglichst konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und vertiefte Qualitätsstandards vorlegen müs­sen. Weiters haben wir empfohlen, dass die Risken, die wir jetzt wahrgenommen und identifiziert haben, auch bei zukünftigen Wahlgängen verstärkt zu beachten wären.

Ursächlich waren natürlich die mangelhaften Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch für die Verschiebung der Wahl. Wir haben positiv hervorgehoben, dass das Innenmi­nisterium bei der im März 2017 durchgeführten Neuausschreibung von Wahldrucksor­ten und bei der Vorbereitung der Nationalratswahl 2017 sehr wohl Qualitätssicherungs­maßnahmen für Produktion und Logistik einforderte und insbesondere an die Herstel­lung der Wahlkarten besondere Anforderungen stellte. Zudem forderte das BMI vom beauftragten Druckereiunternehmen neben dem Nachweis eines Qualitätssicherungs­konzepts eben auch konkrete Qualitätssicherungsmaßnamen und verfeinerte Quali­tätsstandards ein, um so etwas zu verhindern.

Was die Wahlrechtsreform betrifft, will ich mich hier im Hohen Haus nicht einmischen. Da wissen Sie besser, wie Sie das weiterentwickeln, aufgrund der Erfahrungen, die wir gemacht haben, und aufgrund der Zielsetzungen einer einwandfreien Wahlabwick­lung. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

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