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Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Es ist, wie mein Vorredner schon treffend aus­geführt hat, nicht unsere Aufgabe, über Frau Grünberg oder die Staatsanwaltschaft zu richten.

Herr Kollege Noll, Sie haben recht und Sie haben treffend festgestellt, dass es bei die­sem Vorwurf eben auch eine innere Tatseite gibt; aber ohne die Verfolgungsermäch­tigung, die der Immunitätsausschuss und das Hohe Haus hier heute geben, kann nicht einmal eine Beschuldigteneinvernahme gemacht werden, und deswegen kann über­haupt nicht über die innere Tatseite gesprochen werden. Da finde ich eher, dass die Staatsanwaltschaft schon gut gehandelt hat.

Unsere Aufgabe ist es, den Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit fest­zustellen. Die Übergabe für dieses Auto wurde im Jahr 2015 entschieden, und auch wenn es erst jetzt übergeben worden ist, war 2015 noch nicht absehbar – außer viel­leicht für Hellseher –, dass Frau Grünberg einmal in dieses Hohe Haus hier einziehen wird. Daher gibt es unserer Meinung nach ganz klar keinen Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit, und aus diesem Grund ist das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall positiv zu bescheiden. Diese wird dann richten und darüber entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Plessl, Vogl und Scherak.)

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