Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 277 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 82 St 16/17x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg besteht.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.