Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 277 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 82 St 16/17x, um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grün­berg besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.