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Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ILO, die Internationale Arbeitsorganisation, hat Ende 2017 Zahlen betreffend Kinderarbeit veröffentlicht, und diese bestätigen, dass weltweit über 152 Millionen Kinder zwischen fünf und sieben Jahren arbeiten, und das täglich und unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Die höchste Anzahl an Kinderarbeitern findet sich in Afrika, im Pazifik und in Asien. Die Profiteure von Kin­derarbeit sind jedem bekannt: auf der einen Seite Kinderhändler und auf der anderen Seite natürlich ganze Industriezweige. Die Kinder haben natürlich auch entsprechende körperliche und seelische Schäden, gehen meist nicht zur Schule, und das hat na­türlich Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben.

Es gilt, dem mit Vehemenz einen Riegel vorzuschieben. Ich gebe da meinen Vorred­nern auf alle Fälle recht und möchte mich auch der inhaltlichen Stoßrichtung des Antra­ges selbst anschließen.

Wir haben auf europäischer Ebene bereits allgemeine Regelungen getroffen und uns auch auf verbindliche Normen geeinigt; unter anderem auch auf die ILO-Kernarbeits­normen, in denen unter anderem auch ein Verbot von Kinderarbeit und natürlich auch von Zwangsarbeit festgeschrieben ist. Trotz allem: Ausgenommen sind Importe, und für diese Importe sollen auch Regelungen getroffen werden, nämlich dahin gehend, dass auch geklagt werden kann, wenn Unternehmen trotz allem, trotz aller Standards, die wir uns selbst auferlegt und festgeschrieben haben, Produkte, Rohstoffe importie­ren, die durch Kinderarbeit erzeugt worden sind. Das soll auch geregelt werden, und es sollen Konsequenzen, Strafen eingeführt werden.

Es gibt ein paar Punkte, die ich zum vorliegenden Initiativantrag gerne einbringen möchte; es ist schon einiges erwähnt worden. Kinderarbeit selbst konzentriert sich zum größten Teil auf den Bereich der Landwirtschaft, des Weiteren auf Dienstleistungen, und der kleinste Teil ist im Bereich der Industrie angesiedelt. Ein künftiges Gesetz darf sich deshalb nicht auf den Bereich der Textilindustrie beschränken, das heißt, nur die Bekleidungsindustrie umfassen, sondern es geht um Rohstoffgewinnung, um Rohstoff­verarbeitung, natürlich dementsprechend auch um Bekleidung, es geht um Lebensmit­tel, es geht um Elektrogeräte. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Weiters müssen wir auch einen Weg finden, um den Onlinehandel zu regeln; ja, ich gebe meinem Kollegen Wurm vollkommen recht. Es braucht eine Lösung auf europäi­scher Ebene, weil wir sonst durch die aktuelle Rechtslage keinerlei Unternehmen ohne Sitz in Österreich, das Onlinehandel betreibt, erwischen. Das heißt, da muss auch eine EU-weite Regelung angedacht werden.

Abschließend – das ist auch mein Input –: Die Verbandsklage sollte auch für private Verbraucherschutzvereine ermöglicht werden, denn schlussendlich ist es egal, wer diesen Unternehmen die Konsequenzen auferlegt und schlussendlich eine Abschöp­fung des Gewinns erreicht, der durch Kinderarbeit, das heißt durch Produkte, die durch Kinderarbeit erzeugt worden sind, erzielt worden ist. Ob staatliche Verbraucherschutz­vereine oder private Verbraucherschutzvereine, das muss egal sein, es geht um das gemeinsame Ziel.

Im Bereich der Menschenrechte gibt es noch Aufholbedarf. Ich wünsche mir wirklich, dass wir eine parteienübergreifende Lösung zustande bringen. Egal, ob es schon vor zehn Jahren hätte gemacht werden können – wir können es heute machen, und des­halb würde ich sagen: Gehen wir es an! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

21.04