21.13

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit diesem Antrag des Kolle­gen Bernhard wird etwas vorgelegt, worauf sich die Klubs vor einiger Zeit grundsätzlich schon einmal positiv verständigt haben. Zentral muss es für uns hierbei darum gehen, die möglichen Instrumente der Einbringung der Bürger auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Dabei darf man aber eines sicher nicht vergessen: Es muss klar strukturierte Unterschiede zwischen Bürgerinitiativen auf der einen Seite und einem Volksbegehren auf der anderen Seite geben; so zum Beispiel die verpflichtende Anhö­rung des Erstunterzeichners – beim Volksbegehren ist sie gesetzlich festgeschrieben und bei den Bürgerinitiativen nicht unbedingt verpflichtend.

Ein weiterer Punkt ist schon angesprochen worden: Ich glaube, dass wir nur dann auf dem aktuellen Stand der Technik sein können, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Bürgerinitiativen auch online unterzeichnen können. Dies muss mit Handysignatur, Bürgerkarte et cetera auch möglich gemacht werden. Eines ist wichtig: dass diese Ins­trumente für Wahlberechtigte in Österreich zugänglich sind.

Ich freue mich darauf, über Ihren Antrag im Geschäftsordnungsausschuss noch näher zu diskutieren, damit wir auch eine zeitgemäße Ausgestaltung der Bürgerinstrumente im Sinne der Bevölkerung Österreichs haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.