Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 17 und 18 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
„TO-Punkt 17: Neuwahl des Hauptausschusses
Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird mit 24 festgesetzt. Demnach entfallen auf den ÖVP-Klub 8 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub und den FPÖ-Klub je 7 Mitglieder sowie auf den Klub von NEOS und auf den Klub der Liste Pilz je 1 Mitglied.
Aufgrund der übermittelten Listen gelten nachstehende Abgeordnete als gewählt:
vom ÖVP-Klub: Amon, Hammer, Haubner, Lopatka, Sobotka, Steinacker, Strasser, Wöginger
vom SPÖ-Klub: Bures, Kern, Krainer, Kuntzl, Leichtfried, Rendi-Wagner, Schieder
vom FPÖ-Klub: Angerer, Belakowitsch, Bösch, Gudenus, Kitzmüller, Rosenkranz, Steger
vom Klub von NEOS: Strolz
vom Klub der Liste PILZ: Zinggl
TO-Punkt 18: Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse neu zu wählen:
Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Außenpolitischer Ausschuss,
Ausschuss für Bauten und Wohnen,
Budgetausschuss,
Ausschuss für Familie und Jugend,
Finanzausschuss,
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung,
Geschäftsordnungsausschuss,
Gesundheitsausschuss,
Gleichbehandlungsausschuss,
Immunitätsausschuss,
Ausschuss für innere Angelegenheiten,
Justizausschuss,
Ausschuss für Konsumentenschutz,
Kulturausschuss,
Landesverteidigungsausschuss,
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,
Ausschuss für Menschenrechte,
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
Rechnungshofausschuss,
Sportausschuss,
Tourismusausschuss,
Umweltausschuss,
Unterrichtsausschuss,
Unvereinbarkeitsausschuss,
Verfassungsausschuss,
Verkehrsausschuss,
Volksanwaltschaftsausschuss,
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie,
Wissenschaftsausschuss.
Dies wird angenommen.
Für die zuvor genannten Ausschüsse wird jeweils eine Zahl von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgesetzt. Es entfallen auf den ÖVP-Klub 8 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub und den FPÖ-Klub je 7 Mitglieder sowie auf den Klub von NEOS und auf den Klub der Liste Pilz je 1 Mitglied.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Ausschusses namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.