13.04

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Abgeordnete und Zuhörer! Wir haben jetzt einiges über die neuen Finanzmarktgesetze, die heute beschlossen werden sollen, ge­hört, und für die meisten wird es vermutlich sehr technisch anmuten, was hier diskutiert worden ist. Wir haben gehört, dass wir einer EU-Verordnung folgen und einen spezifi­schen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen schaffen. Dabei werden die Fehler, die vor 2008 im Verbriefungsmarkt passiert sind, endlich kor­rigiert und ein sicherer Handel mit diesen verbrieften Verschreibungen wird möglich. Zusätzlich haben wir in Österreich die Finanzmarktaufsicht als zuständige Behörde zur Überwachung und Durchsetzung dieses Gesetzes definiert.

Das Ziel dieses Gesetzes ist, einfach formuliert, die bisher uneinheitlichen Regelungen zu harmonisieren und einen stärker risikobasierten Ansatz in der Überwachung und Aufsicht zu schaffen. Zudem werden wir zukünftig unterscheiden, ob es sich um kurz- oder langfristige Verbriefungen handelt, diese werden unterschiedlich behandelt. Um das Vertrauen in den Verbriefungsmarkt zusätzlich zu stärken, wird es eine erhöhte Sorgfaltspflicht sowie einen Risikoselbstbehalt und ein neues System zur Information über die Produkte geben.

Nun werden Sie sich fragen: Was bringt das alles? – Kurz gesagt soll es zukünftig leichter und gleichzeitig sicherer werden, verbriefte Forderungen zu handeln. Indirekt wird dadurch auch die Kreditvergabe durch unsere Banken erleichtert, denn über die Veräußerung von verbrieften Forderungen wird es den Banken ermöglicht, die Eigen­kapitalquote zu erhöhen, und somit entsteht mehr Spielraum für die Vergabe von Kre­diten an unsere Unternehmen.

Ein weiterer Punkt, der heute beschlossen werden soll, ist die Schaffung des soge­nannten Direct Markets, des Dritten Marktes an der Wiener Börse für klein- und mit­telständische Unternehmen, an dem zukünftig auch, wie schon mehrfach erwähnt, In­haberaktien gehandelt werden dürfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit werden die Fehler der Vergangenheit korrigiert. Das Kind wurde bei der Abschaffung der Möglichkeit des Handels mit Inha­beraktien mit dem Bade ausgeschüttet, und unsere Unternehmen hatten erhöhten Auf­wand beziehungsweise zu hohe Kosten, um dieses Marktsegment noch vernünftig zu bespielen. Die österreichischen Unternehmen waren durch diese Abschaffung in der Vergangenheit am Kapitalmarkt benachteiligt, denn in Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es diese Möglichkeit bislang noch immer. Das ist auch mit die Ursache, warum in Deutschland die Marktkapitalisierung der börsennotierten Unternehmen 62 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt und in Österreich gerade einmal 36.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Maßnahme wird zu einer deutlichen Belebung der Wiener Börse führen und wird neue Finanzierungsmöglichkeiten für un­sere mittelständische Wirtschaft schaffen. Bereits mehr als zwölf Unternehmen haben sich nach meinem Kenntnisstand zur Listung an diesem neuen Markt gemeldet, und ich bin mir sicher, es werden noch viele weitere folgen.

Der Finanzausschuss unterstützt deshalb den vorliegenden Antrag. Bitte unterstützen auch Sie alle im Sinne unserer Klein- und Mittelbetriebe und der Hunderttausenden Be­schäftigten in diesem Bereich diese Anträge! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.08