13.45

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Da­men und Herren! Herr Finanzminister! Wir diskutieren heute ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteue­rung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steu­erverkürzung und Steuerumgehung.

Warum machen wir das? – Weil es intensivere wirtschaftliche Beziehungen zwischen Österreich und dem Kosovo gibt und weil wir gewillt sind, diese wirtschaftlichen Bezie­hungen weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen. Die wirtschaftlichen Beziehungen – ich habe sie angesprochen – sind dergestalt, dass wir in den Kosovo Waren im Wert von 48,81 Millionen Euro exportieren. Bezogen auf das Jahr 2017 importieren wir auf der anderen Seite Waren im Wert von 10,99 Millionen Euro.

Die wichtigsten österreichischen Exportwaren waren 2017 Maschinenbauerzeugnisse und Fahrzeuge, aber auch Nahrungsmittel: Gemüse, Früchte, Getreide, Backwaren und Milcherzeugnisse. Österreichische Unternehmen zählen zu den bedeutendsten In­vestoren im Kosovo. Im Kosovo sind über 100 Unternehmen mit österreichischem Ka­pital registriert. Die wesentlichen Zahlungsflüsse sind einerseits Zinszahlungen im Zu­sammenhang mit Krediten österreichischer Banken an Unternehmen im Kosovo und andererseits Einlagen von im Kosovo ansässigen Personen bei österreichischen Ban­ken.

Ziel dieses Doppelbesteuerungsabkommens ist es also, den Ausbau der Wirtschafts­beziehungen zwischen Österreich und dem Kosovo sowie die Ausweitung der Amts­hilfe nach dem internationalen Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit zu stär­ken. Der Abschluss kann als wesentliche Rechtsvoraussetzung zur Vertiefung der wirt­schaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und dem Kosovo angesehen werden und entspricht daher auch standortpolitischen Intentionen Österreichs.

Es hat zwei Verhandlungsrunden gegeben. Der Herr Finanzminister hat dieses Abkom­men am 8. Juni 2018 unterzeichnet und wir sollten hier im Parlament mit dem heutigen Beschluss dieses Abkommen auch entsprechend genehmigen.

Wesentliche Inhalte dieses Abkommens betreffen den Informationsfluss. Derzeit kann man mangels einer entsprechenden Vereinbarung mit der Republik Kosovo keinen steuerlichen Informationsaustausch nach dem internationalen Standard durchführen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Ös­terreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung dieses Standards und schafft darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für die Bürger in diesen bei­den Staaten, die wirtschaftliche Aktivitäten setzen, schafft steuerliche Transparenz und regelt gegenseitige Amtshilfe. Letztendlich ist es auch so, dass bei Nichtverwirklichung dieses Übereinkommens auch für die Wirtschaft negative Begleiterscheinungen vor­handen wären.

Zuletzt möchte ich noch auf die finanziellen Auswirkungen hinweisen: Wir rechnen mit steuerlichen Mindereinnahmen in der Höhe von 68 Millionen Euro pro Jahr, aber mit steuerlichen Mehreinnahmen in der Höhe von 232 Millionen Euro pro Jahr. Darum ist es auch aus diesem Grund ein gutes und ein wichtiges Abkommen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.49

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.