14.07
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Familienbeihilfe ist in Österreich ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien mit Kindern. Es ist der Versuch und unser Wille als Gesetzgeber, Familien mit Kindern einen Teil der erhöhten Lebenshaltungskosten für ihre Kinder zu ersetzen. (Abg. Loacker: Das tun die anderen auch!)
Es gilt, dieses Instrument auch für die Zukunft abzusichern. Heute diskutieren wir nun die Indexierung dieser Familienbeihilfe für ausländische Arbeitnehmer in Österreich, deren Kinder aber nicht hier leben. Diese Diskussion hat ihren Ursprung nicht in Österreich; das war eine langjährige Forderung des Vereinigten Königreichs, also Großbritanniens. Die Europäische Kommission war es, die im Lichte der Brexit-Diskussion einen Vorschlag zu dieser Indexierung erarbeitet hat. Meine Damen und Herren, wenn ein Vorschlag von der Europäischen Kommission kommt, kann man doch davon ausgehen, dass dieser europarechtskonform ist – was übrigens von verschiedenen Gutachtern, auch von Herrn Professor Mazal, bestätigt wurde. (Abg. Gamon: Von anderen auch?!)
Dieser Vorschlag wurde dann den europäischen Staats- und Regierungschefs vorgelegt, die ihn einhellig gebilligt haben. Die damaligen österreichischen Verantwortungsträger haben sich ebenfalls allesamt positiv zu diesem Vorschlag geäußert. Der damalige Kanzler Faymann meinte, und ich zitiere, er sei offen dafür, über die Anpassung der Familienbeihilfe ins Ausland zu sprechen. Der damalige Sozialminister und heutige liebe Kollege Stöger hat gesagt, es sei bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesem Vorschlag auseinandersetzt. Unser ehemaliger Kanzler Kern hat den Vogel abgeschossen, indem er gemeint hat – ich zitiere ihn –: „Ich bin dafür, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht mit den Eltern nach Österreich gekommen sind, auf das lokale Niveau in Bulgarien, Rumänien und Ungarn zu reduzieren“.
Meine Damen und Herren, unser Vorschlag ist davon weit entfernt. Wir stehen für Fairness und Gerechtigkeit in diesem System. Wie wird unser Vorschlag funktionieren? – Anhand eines Eurostat-Index wird die Familienbeihilfe für ausländische ArbeitnehmerInnen angepasst.
Nehmen wir zum Beispiel Rumänien: Derzeit ist es so, dass eine rumänische Arbeitskraft, die hier in Österreich arbeitet, deren Kinder aber in Rumänien leben, mehr als das Sechsfache der rumänischen Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt. Entsprechend unserem Vorschlag wird es in Zukunft immer noch mehr als das Dreifache der rumänischen Familienbeihilfe sein. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, das ist, wenn Sie wollen, immer noch das Dreifache dessen, was Ihr ehemaliger Kanzler Kern gefordert hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir stehen zur sozialen Verantwortung, aber wir stehen genauso für ein Mehr an Gerechtigkeit in diesem System.
Wenn derzeit über die Medien schon der Pflegenotstand ausgerufen wird, dann schauen wir uns doch einmal an, wie es in Wirklichkeit funktioniert: Eine 24-Stunden-Pflegekraft mit entsprechender Ausbildung bekommt hier – und das variiert natürlich – etwas über 2 000 Euro ausbezahlt. Kost und Logis beziehungsweise Fahrtkosten sind in diesem Betrag nicht inkludiert. Kommen wir nun auf rumänische Verhältnisse zurück: Dort beträgt das Durchschnittseinkommen circa 700 Euro, das heißt, die PflegerInnen bekommen für ihre wertvolle Arbeit, die sie hier bei uns leisten, für rumänische Verhältnisse ein absolutes Spitzengehalt. Keine der Pflegerinnen, mit denen ich gesprochen habe, meinte, dass sie aufgrund der Indexierung nicht mehr hier bei uns arbeiten wird. Den Pflegenotstand, der verkündet wird, meine Damen und Herren, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Praktiken, die manche Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe an den Tag legen, sind – gelinde gesagt – auch abenteuerlich. Manche Mitgliedstaaten ziehen ganz bewusst oder unbewusst derart niedrige Einkommensgrenzen ein, dass eine Arbeitnehmerin, die hier in Österreich arbeitet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Familienbeihilfe des jeweiligen Mitgliedstaates umfällt. Ehrlich gesagt halte ich das für eine Zumutung.
Andere Mitgliedstaaten wiederum behandeln die Familienbeihilfe, die von uns bezahlt wird, als Lohnbestandteil, und folglich wird die Familienbeihilfe dann auch besteuert. Der jeweilige Staat schneidet an der von Österreich bezahlten Familienbeihilfe mit. – Das geht so nicht.
Wir erwarten uns von dieser Maßnahme, dass es rund 100 Millionen Euro jährlich sein werden, die wir in Zukunft für die heimischen Familien zur Verfügung haben. Dieses Geld wird im System bleiben. Wir unterstützen damit Familien mit Kindern. Nach dem großartigen Beschluss des Familienbonusses ist dieser Beschluss eine weitere wichtige familienpolitische Weichenstellung, die einmal mehr zeigt: Diese Koalition, diese Regierung, diese Familienministerin stehen an der Seite der österreichischen Familien. Auf uns ist Verlass. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.12
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.