14.17
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher auf der Besuchergalerie! Ab 1.1.2019 soll die Familienbeihilfe künftig nach der Kaufkraft jenes Landes, in dem das Kind wohnt, indexiert werden. Das ist fair und auch gerecht, denn die österreichische Familienbeihilfe ist eine Sozialleistung und soll den Eltern Teile der Lebenshaltungskosten für ihre Kinder ersetzen. Diese Kosten variieren in jedem Mitgliedstaat der EU, daher soll auch die Familienbeihilfe und auch der Familienbonus Plus an die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern angepasst werden. Für Kinder, die in Rumänien leben, bedeutet dies eine deutliche Reduktion, und für Kinder, die in Dänemark oder in der Schweiz leben, gibt es um einiges mehr an Familienbeihilfe. Es ist eine Anpassung nach oben und nach unten.
Diese Anpassung entspricht einer Gerechtigkeit für Kinder in Österreich. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Es ist eine neue Gerechtigkeit in Europa (Abg. Loacker: ... eine alte Gerechtigkeit, wenn das die neue ist!), denn alle Kinder werden gleich behandelt, unabhängig davon, woher sie kommen. Es kommt immer darauf an, wo die Kinder leben.
Der Kritik der Opposition, wonach der Gesetzentwurf dem EU-Recht widersprechen soll, kann ich wenig abgewinnen, denn es gibt zwei entsprechende Gutachten, aus denen ganz deutlich hervorgeht, dass der Indexierungsentwurf europarechtskonform ist; selbst die EU passt die Gehälter ihrer Beamten an das ortsübliche Niveau an, oder bei Auslandsdienstreisen werden die Diäten jeweils verschieden berechnet und vergütet. Auch da gibt es eine Anpassung an die jeweiligen Länder.
Wenn ich immer wieder das Argument höre, es tritt ein Pflegenotstand ein, weil die Pflegekräfte aus den östlichen EU-Staaten ausbleiben, so kann ich dem genauso wenig abgewinnen. Zum einen verdienen die Pflegerinnen aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten ohne Familienbeihilfe in Österreich noch immer mehr als in ihrem Heimatland. (Abg. Bernhard: Zur Sache!) Zum Zweiten: Zwei Drittel der Pflegerinnen, die nach Österreich kommen, sind über 50 und haben in ihrem Heimatland keine Kinder mehr zu versorgen.
Die Auszahlung der Familienbeihilfe darf zu keiner Verzerrung am Arbeitsmarkt führen, denn sie ist kein Gehaltsbestandteil, sondern eine Sozialleistung, die Lebenshaltungskosten zum Teil abgelten soll. Daher sind wir auch überzeugt, dass der Gesetzentwurf weder diskriminierend noch europarechtswidrig ist.
Diese Regierungsvorlage betreffend die Indexierung der Familienbeihilfe dient der Gerechtigkeit in Österreich und Europa. Die eingesparten über 100 Millionen Euro verwenden wir für Sozialleistungen für Kinder in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.21
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.