19.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf behandeln wir Auf­gaben, die im Regierungsprogramm sehr prominent dargestellt wurden, nämlich die „landesweite Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen“ sowie die „Versorgung mit 5G“.

Es ist schon angesprochen worden, eine entsprechende Infrastruktur stellt für alle Ös­terreicherinnen und Österreicher, vom Privatnutzer bis hin zu den Unternehmerinnen und Unternehmern, einen wesentlichen Standortfaktor dar, besonders im ländlichen Raum. Ich möchte mich in meinen Ausführungen ganz auf den ländlichen Raum kon­zentrieren. Dort bietet eine internationale, wettbewerbsfähige, flächendeckende Ausrol­lung große Chancen und ist ein wesentlicher Faktor, ob der ländliche Raum eine Zu­kunftschance hat oder nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

So können sich Regionen außerhalb der Ballungsräume künftig stärker als innovative Unternehmensstandorte positionieren und gleichzeitig auch ein attraktives Angebot für private Ansiedelungen bieten. Gerade für Abwanderungsgemeinden ist es entschei­dend, ob sie die Abwanderungsspirale aufbrechen können oder nicht. Es ist schon mehrfach angesprochen worden: Qualitativ hochwertiges Internet am Standort bedeu­tet eine höhere Attraktivität des Standorts für junge Menschen. Es bedeutet flexibles und mobiles Arbeiten. Es können neue Wissensarbeitsplätze entstehen, und es wer­den Wege und Transport vermieden. Vernetzte Bildungseinrichtungen und lebenslan­ges Lernen sind wichtige Aspekte, um nur einige zu nennen. Deshalb ist es für mich wichtig, dass wir uns bei dieser Thematik an internationalen Standards orientieren und im 5G-Bereich eine europaweite Vorreiterschaft anstreben.

Konkret möchte ich noch auf ein paar Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs ein­gehen. Wie gesagt, es geht um eine Beschleunigung der landesweiten Versorgung und um eine Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Frequenzen. Es geht um die Straf­fung des Verwaltungsaufwands etwa durch die Reduktion der Anzahl der zuständigen Behörden.

Noch eine praktische Auswirkung, die ich als Bürgermeister ansprechen möchte, ist, dass die Bundesländer und Gemeinden angehalten werden, ihre Grabungsarbeiten zu melden, sodass sie und auch Telekommunikationsbetreiber im Bedarfsfall die Glasfa­serkabel mitverlegen können. Umgekehrt können natürlich auch Länder und Gemein­den bei Grabungsarbeiten von Privaten mitpartizipieren. Warum ist das eine Erleichte­rung? – Wir wissen alle, rund 70 Prozent der Gesamtkosten belaufen sich auf die Gra­bungsarbeiten. Aus meiner Sicht darf es in ganz Österreich keine Grabungsarbeiten mehr geben, ohne dass die Frage der Verlegung von Glasfaserkabeln miteinbezogen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend: Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz Motor für den weiteren Ausbau von Glasfaser und 5G sein wird. Dafür ein herz­liches Danke, Herr Bundesminister! Eine Bitte noch: Tun wir alles, damit auch der länd­liche Raum versorgt werden kann! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.45

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.