23.10
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Grund für meinen Initiativantrag, den wir da ganz kurz in erster Lesung besprechen wollen, ist die Beobachtung, dass es immer wieder parlamentarische Anfragen gibt, die an falsche Minister, Ministerinnen gestellt werden. Das heißt, sie liegen zwei Monate und dann kommt die Antwort: Der befragte Minister, der angefragte Minister wäre nicht zuständig. Ich glaube, das hat nichts damit zu tun, dass man irgendwie zu blöd ist und den falschen Minister, die falsche Ministerin befragt – kein Mensch würde den Innenminister irgendetwas zur Spanischen Hofreitschule fragen –, sondern das hat eher damit zu tun, dass es überschneidende Gebiete gibt und man daher nicht genau weiß, welcher Minister, welche Ministerin zuständig ist. Es gibt auch Gesetzestexte, in denen ein Bundeskanzler vorkommt, der verantwortlich, aber nicht operativ zuständig ist.
Da gibt es also Überschneidungen, die es den Abgeordneten manchmal nicht so einfach machen, das richtig zu erkennen. Es ist jedenfalls nicht notwendig, deswegen zwei Monate vergehen zu lassen, um dann den Fragenden vor die Aufgabe zu stellen, seine Anfrage neuerlich einzureichen. Daher mein Vorschlag: Da die eingehenden Anfragen ohnehin sehr schnell geprüft werden, sollten sie nach Erkenntnis, dass es sich um eine falsche Adressatin, einen falschen Adressaten handelt, nach sieben Tagen an den Fragestellenden zurückgestellt werden; auf diese Art und Weise könnte die Beantwortung beschleunigt werden. – Ich danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
23.11
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.