12.43

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Wir haben schon gehört, es geht in dieser Debatte um drei Anträge: erstens um die weltweite Ächtung der Todesstrafe, zweitens um die Verurteilung der Men­schen­rechtssituation in Nicaragua und drittens um die Verfolgung von religiösen Minder­heiten, in diesem Fall als „insbesondere christlicher Minderheiten“ ausgewiesen.

Ich möchte da jetzt gar nicht mit Frau Kollegin Fürst darüber streiten, ob Donald Trump sich wirklich der Aufklärung verpflichtet fühlt. Ich hätte sie so verstanden, ich sehe es nicht ganz so. Ich glaube, dass er in vielen Bereichen ein sehr irrationaler Präsident ist.

Wichtig ist das, was Kollege Troch gerade im Zusammenhang mit dem Antrag der SPÖ angesprochen hat, nämlich betreffend Ägypten. Frau Kollegin Kugler, Sie haben gesagt, es geht um aktuelle Anlässe, zu denen man sich konkret äußern soll, und ins­be­sondere die Situation der verfolgten Christen ist ein solch aktueller Anlass, zu dem man auch einen Beschluss fällen soll. Ähnlich ist es aber leider gerade auch hin­sichtlich der aktuellen Situation in Ägypten, und da wird halt ganz einfach mit zweierlei Maß gemessen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Meiner Meinung nach kann man über Aktualität streiten und darüber, wie relevant und wie aktuell etwas ist, aber ich habe die Erklärung der ÖVP im Ausschuss ein bisschen schwierig gefunden, als es geheißen hat: Na ja, Ägypten betreffend wollen wir jetzt noch nichts verurteilen, denn es gibt ja dann Gespräche des Bundeskanzlers mit der ägyptischen Regierung, und bis dahin sagen wir lieber nichts. – Also: Wenn man sich ganz universell für Menschenrechte einsetzt, dann sagt man nicht im Vorfeld von etwaigen Gesprächen: Ach, da sagen wir lieber nichts und verurteilen keine Menschen­rechtsverletzungen und warten einmal, bis der Bundeskanzler redet!, sondern wenn man sich wirklich konsequent für alle Menschenrechte einsetzt, dann sagt man ganz klar, was Sache ist, und auch, dass die Situation in Ägypten gerade unerträglich ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein grundlegendes Problem des Menschenrechtsausschusses ist oft – ich bin ja schon länger in diesem Ausschuss und seit dieser Legislaturperiode auch dessen Obmann – die Frage, ob die Beschlüsse, die wir fällen – ich möchte da keine qualitativen Unter­schiede machen, weil ich alle Beschlüsse, die wir heute fassen werden, für sehr wichtig erachte –, konkrete Auswirkungen haben und welche. Das ist das, was wir uns fragen sollten.

Die Frage ist also: Gibt es eine ganz konkrete Auswirkung, wenn wir die Menschen­rechtssituation in Nicaragua verurteilen? – Ich glaube, bis zu einem gewissen Grad schon. Es ist auch wichtig, das zu machen, das bestreite ich ja gar nicht, die Frage ist aber, ob wir bei den ganz konkreten Dingen auch zu Beschlüssen kommen.

Sie wissen, wir haben im Ausschuss die Frage des Fakultativprotokolls der Kinder­rechts­konvention besprochen. Dieser Antrag von mir wurde in der letzten Legis­laturperiode immer vertagt, in dieser Legislaturperiode wird wahrscheinlich das Gleiche passieren. In diesem Antrag geht es darum, dass sich Kinder ganz konkret, wenn sie in ihren individuellen Rechten verletzt sind, an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können. Das wären konkrete Verbesserungen und nicht nur Statements. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ähnlich ist es – diese Debatte hatten wir ja schon und werden sie heute noch länger führen – im Zusammenhang mit dem König-Abdullah-Zentrum. Ja, ich halte es für zwin­gend notwendig, dass sich Österreich weiterhin konsequent gegen die Todes­strafe, gegen die Ausübung der Todesstrafe einsetzt. Was Konkreteres könnten wir denn jetzt machen, als dem widerwärtigen Regime in Saudi-Arabien zu sagen: Hallo, nicht nur, dass ihr seit Jahrzehnten die Todesstrafe praktiziert, sondern ihr habt jetzt auch noch dieses unglaubliche und widerwärtige Verbrechen im Fall Khashoggi began­gen!?

Das sollten wir ganz konkret sagen, und da brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, wie man aus einem völkerrechtlichen Vertrag und diesem Abkommen herauskommt. Fakt ist, Österreich sollte ein ganz klares Zeichen setzen und sagen: Hier ist eine Grenze überschritten worden! – Das sind die konkreten Maßnahmen, die wir auch als Menschenrechtsausschuss setzen sollten.

Ja, ich meine, grundsätzliche Appelle und ein grundsätzlicher Einsatz beispielsweise gegen die Todesstrafe sind wichtig, ich glaube aber auch, dass wir, wenn es ganz konkret wird, viel deutlicher werden sollten. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

12.46

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Josef Riemer. – Bitte.