13.34

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Ministerinnen! Hohes Haus! Frau Bundesminister Hartinger-Klein hat behauptet, ein Arbeitnehmer kann auch noch nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber von einer Vereinbarung über Wochenendarbeit zurücktreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unrichtig. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das ist nirgends in einem Gesetz verankert und entspricht nicht der Rechtslage, wie der Oberste Gerichtshof entscheidet. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweite tatsächliche Berichtigung: Frau Bundesminister Hartinger-Klein hat behauptet, aufgrund des Arbeitszeitgesetzes kann ein Arbeitnehmer, wenn er Überstunden ver­weigert, nicht gekündigt oder entlassen werden. (Abg. Stefan: Was heißt „kann“?) – Das ist unrichtig. (Abg. Belakowitsch: Er darf nicht!)

Richtig ist, dass ein Arbeitnehmer gekündigt und entlassen werden kann, er aber diese Kündigung und diese Entlassung nachher bei Gericht anfechten kann. Das ist etwas ganz anderes! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Das ist eine Erbsenzählerei!) Man ist zuerst gekündigt!

Ich freue mich, wenn wir wieder einen Sozialminister oder eine Sozialministerin haben, der oder die sich im Arbeitsrecht auskennt. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

13.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf hinweisen, dass Bild- und Ton­aufnahmen ohne Autorisierung als Medienvertreter von der Galerie aus nicht möglich sind. Ich bitte, das einzustellen und die schon getätigten Aufnahmen zu löschen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.