20.14

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich rede über den Bericht zu den Passagier- und Fahrgastrechten. Nach Kollegen Plessl brauche ich mich im Wesentlichen nicht zu wiederholen und versuche, ein bisschen etwas Neues abzuliefern.

Ich darf, was diesen Bericht anbelangt, auch feststellen, dass er den Zeitraum 2011 bis 2015 betrifft und im Mai 2016 erstellt wurde. Es ist also wirklich ein alter Bericht, und wie Kollege Gahr richtigerweise festgestellt hat, arbeiten wir jetzt konsequent die alten Berichte ab, um zukünftig zeitnah und damit im Wesentlichen interessanter zu den Be­richten hier Stellung beziehen zu können. Es ist klar, über die Jahre 2011 bis 2015 zu berichten ist schwierig, da sich vieles geändert hat, viele Anregungen umgesetzt wur­den.

Deswegen beginne ich auch bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die im Jahr 2015 gegründet wurde – an sich zwei Jahre zu spät, das hat der Rechnungshof kritisiert. Sie hätte aufgrund einer europarechtlichen Regelung bereits im Jahr 2013 ge­gründet werden sollen; dies erfolgte dann im Jahr 2015. Es hat auch zwei Vertragsver­letzungsverfahren gegeben, die im Jahr 2015 eingestellt wurden, weil diese Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte gegründet wurde.

Die Finanzierung – wie schon erwähnt –: 60 Prozent Bund, 40 Prozent Beiträge der be­troffenen Unternehmer und auch eine Fallgebühr pro Fall in Höhe von 78 Euro. Zum Verständnis, das funktioniert folgendermaßen: Wenn ein Passagier, ein Gast ein Pro­blem mit irgendeinem Beförderungsinstitut, sei es Schiff, Bahn oder Flugzeug, hat, dann hat er sich zuerst an das betreffende Unternehmen zu wenden. Kommt er mit sei­ner Klage nicht weiter, ist die zweite Instanz die Agentur für Passagier- und Fahrgast­rechte, die sich dann um diesen Fall kümmert, und da ist eine Fallgebühr von 78 Euro zu bezahlen. Diese Fallgebühr hat unter anderem laut Bericht auch dazu beigetragen, dass die Unternehmen versuchen, die Fälle in der ersten Instanz weitestmöglich zu klären, um sich eben diese Fallgebühr zu ersparen.

Zur Statistik vielleicht ein paar andere Zahlen: Im Jahr 2017 hat es in Summe 3 870 schrift­liche Beschwerden gegeben und 2 504 Verfahren wurden tatsächlich von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte aufgegriffen. Wie hat sich das auf die unterschied­lichen Unternehmen verteilt? – Der Hauptanteil entfällt auf den Flugbereich: 1 887 Ver­fahren im Jahr 2017, im Bahnbereich 578 Verfahren, im Busverkehr lediglich 38 und im Schiffsverkehr ein einziges Verfahren. In Summe wurden mehr als 1 Million Euro für die Passagiere erstritten.

Im Jahr 2018 hat sich die Situation verschärft, man denke nur an die Abflughallen in diesem Sommer. Es wurden Flüge gecancelt, viele Flüge sind verspätet durchgeführt worden. Deswegen ist es an sich kein Wunder, dass im ersten Halbjahr 2018, von Jän­ner bis Juli, insgesamt bereits 1 942 Verfahren eröffnet wurden. Das ist ein Plus von sage und schreibe 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2017, also exorbitant viel. Daran sieht man auch, dass diese Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die sich um die Interessen der Kunden kümmert, tatsächlich eine wichtige und wesentliche Einrichtung ist und auch war. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Bleiben wir beim Flugbereich: Wann wird überhaupt gezahlt? – Wenn ein Flug annul­liert wird oder mit mehr als 3 Stunden Verspätung angetreten wird, steht dem Konsu­menten europarechtlich eine Entschädigung zu.

Wie ist die Höhe der Entschädigung? – Wenn die Flugstrecke mehr als 1 500 Kilometer zählt, beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person, bei einer Flugstrecke zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern sind es 400 Euro und bei über 3 500 Kilometern sind es immerhin 600 Euro. Die Zahlungsverpflichtung der Fluggesellschaften entfällt nur bei außergewöhnlichen Umständen und bei extremen Wettersituationen.

Unterm Strich bin ich als Politiker wahnsinnig froh, dass da Konsumentenrechte tat­sächlich wahrgenommen werden. Ich bedanke mich abschließend für den Bericht des Rechnungshofes, der in dieser Angelegenheit doch auch einiges in Bewegung ge­bracht hat. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.19

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Fichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.