20.28

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsiden­tin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich nochmals kurz mit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die der Rechnungshof im Jahr 2016 überprüft hat, beschäftigen. Es ist eine Agentur, die europaweit einzigartig ist. Warum? – Weil sie eine verkehrsübergrei­fende Organisation ist. Das heißt, sie ist eine gemeinsame Schlichtungsstelle für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.

Die Aufgabenstellungen kennen wir alle: Es geht um Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderungen oder Überbuchungen. Wichtig ist, wenn keine direkte Lösung mit einem Beförderungsunternehmen gefunden wurde, dass die Agentur Passagieren kos­tenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht und zu einer entsprechenden Entschädigung verhilft.

Über die Finanzierung wurde bereits gesprochen. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass im Überprüfungszeitraum eine Finanzierungsquote der betroffenen Unternehmen von 14,2 Prozent erreicht wurde, also wesentlich unter den geforderten 40 Prozent, und daher war die Forderung des Rechnungshofes auch, diese 78 Euro Fallbearbei­tungsgebühr entsprechend zu erhöhen. Dem Jahresbericht der Agentur aus dem Jahr 2017 ist zu entnehmen, dass diese Gebühr nicht erhöht wurde.

Gerade in einem Sommer wie diesem wird der eine oder andere gesehen haben, wie schnell man zu einem potenziellen Kunden der Agentur für Passagier- und Fahrgast­rechte werden kann. Festzuhalten ist, dass im Jahr 2017 in 86 Prozent der Fälle eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung erzielt werden konnte. Die Agentur ist da­mit zu einer wichtigen Einrichtung zur Umsetzung der Fahrgastrechte geworden. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.30

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Gerstner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.