Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 459/A(E) der Abge­ordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlkampfkostenbe­schrän­kung“ eine Frist bis zum 10. Dezember 2018 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 und 4 sowie 10 und 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen der Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart.

Es entfallen 130 Minuten Redezeit auf die ÖVP, je 116 Minuten auf SPÖ und FPÖ sowie je 39 Minuten auf NEOS und JETZT. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 20 Minuten, darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Ich darf sogleich über die Redezeit abstimmen lassen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung; in der Früh tut Bewegung gut. – Ich sehe, das ist die Einstimmigkeit.