12.02

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Sie haben gerade vorhin bei einer Rede des Herrn Kollegen Leichtfried ihn darauf hingewiesen, dass der Vorwurf einer strafbaren Handlung, insbesondere ausge­drückt durch den Begriff stehlen, ordnungsrufwürdig ist. Sie haben in Ihrer Großzügig­keit – davon ausgehend, nicht gleich strafen zu müssen – davon abgesehen, gleich­zeitig aber gemeint, dass manche darüber echauffierte Zwischenrufer sehr wohl Ordnungsrufe bekommen hätten sollen, wenn Sie diese Zwischenrufe zuordnen hätten können.

Da jetzt Herr Kollege Knes in seinen Ausführungen den Begriff stehlen in Richtung der Frau Ministerin verwendet hat, gehe ich aber schon davon aus, dass aus spezial- und generalpräventiven Gründen jetzt sehr wohl einmal mit einem Ordnungsruf vorzugehen wäre. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Lausch: Das ist unfassbar!)

12.02

*****

Präsidentin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehand­lung? – Das ist nicht der Fall.

Es gibt die Möglichkeit, ein Verlangen auf Ordnungsruf zu stellen. Das haben Sie hiermit getan, Herr Klubobmann. Ich werde mir das Protokoll kommen lassen (Abg. Lausch: Das ist ja ein Wahnsinn! – Ruf bei der FPÖ: Der ganze ... hat das gehört!) und dann eine Entscheidung treffen. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung Abg. Knes –: Du musst das nächste Mal lauter reden! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Was ist jetzt schon wieder, ihr Keifen?)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.