Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in 364 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Vogl, Kollegin­nen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Z 1 und Z 2 § 2a Abs. 6 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Gesetz­ent­wurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer gibt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung? Ich bitte um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 365 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit so ange­nom­men.