12.21

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf mich den Dankesworten an Behindertenanwalt Hofer und sein Team anschließen. Das ist wichtige Arbeit, die da geleistet wird. Jedem, der es noch nicht getan hat, empfehle ich einen Blick in den Bericht des Behindertenanwalts.

Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, die mir wesentlich erscheinen: einmal die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Da kann es vorkommen, dass bei Zweifeln das AMS die Pensionsversicherung ersucht, die Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit fest­zustellen, und da wird oft bei jungen Menschen mit Behinderung ohne Erprobungs­phase schon festgestellt, dass die medizinischen Kriterien eine Arbeitsunfähigkeit ergeben. Diese Menschen haben dann keine Betreuung mehr durch das AMS, obwohl sie vielleicht gerne arbeiten würden; sie bleiben übrig. Wenn Leute gerne etwas bei­tragen möchten und wir uns nicht um sie kümmern, ist das besonders bedauerlich. Ein Vorschlag dazu wäre – und dazu gibt es auch den Antrag von sozialdemokratischer Seite –, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst nach einer längeren Erprobung erfolgen zu lassen.

Weiters haben wir ungefähr 24 000 Menschen in Österreich, die in einer Tagesstruktur arbeiten, aber dort nur ein Taschengeld bekommen, welches nicht als Lohn behandelt wird. Das bedeutet, sie sind nicht selbstständig krankenversichert, sie sind nicht selbst­ständig pensionsversichert, sondern diese Menschen werden ein Leben lang als Kind behandelt. Das entspricht nicht einer Behandlung von Menschen mit Behinderung als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und gehört längst geändert.

Schließlich haben wir das Thema der persönlichen Assistenz. Wir haben bundesweit eine Regelung für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, aber die persönliche Assistenz in der Freizeit ist Ländersache. Da ist das Angebot von der Postleitzahl ab­hängig, von relativ gut bis praktisch nicht vorhanden.

Da gibt es eine große Lücke, und deswegen bringe ich zur Sanierung dieses Umstan­des einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich ‚Persönliche Assistenz‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusam­men­arbeit mit den Bundesländern, ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem Natio­nalrat vorzulegen.“

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich „Persönliche Assistenz“

eingebracht im Zuge der Debatte in der 51. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Anwalts für Gleich­be­handlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumen­tenschutz (III-197/366 d.B.) – TOP 5

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist im Kapitel 6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende Maßnahme enthalten:

„Erarbeitung des Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung der Per­sönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Be­hinderungen“

Diese Maßnahme ist leider noch nicht ausreichend umgesetzt. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich geregelt und wird vom Bund über das Sozial­ministeriumservice den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Im Freizeitbereich sind aber die Länder zuständig. Dort gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Das Angebot reicht von relativ zufriedenstellend bis praktisch nicht vorhanden. Hier besteht dringen­der Handlungsbedarf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusam­men­arbeit mit den Bundesländern, ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem National­rat vorzulegen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.