12.56

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich darf im Namen des Kollegen Riemer die FPÖ-Bezirksgruppe Leibnitz recht herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Auch ich bin der Meinung meines Kollegen, dass Tierschutz nichts mit politischen Ansichten zu tun hat, sondern dass Tierschutz in Verantwortung gegenüber unseren Tieren passieren muss. Das ist für uns eine Verpflichtung, und die nehmen wir auch wahr. Österreich ist ein Land, das bezüglich der Tierschutzregelungen sowohl im Heimtierbereich als auch im Nutztierbereich eigentlich ein sehr hohes Niveau hat. Wir haben hohe Standards, und zwar höhere Standards als jene, die im EU-Recht festgelegt sind, aber auch höhere Standards als in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Lassen Sie mich aber auch speziell bei diesem Punkt noch darauf hinweisen, dass unsere Produkte hohen Tierhaltungsstandards entsprechen, dabei aber im Wettbewerb mit allen anderen stehen: mit allen anderen aus Mitgliedstaaten der EU, aber auch mit den Importen aus dem Ausland, von Drittstaaten, und das ist natürlich eine besondere Herausforderung. Darum darf ich Sie in diesem Sinne bitten, dass Sie österreichische Produkte, österreichische Qualität kaufen, denn damit leisten Sie auch einen Beitrag zum Tierschutz hier in Österreich. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Nun aber zum Thema: Wir diskutieren das Tierschutzgesetz, dieses beinhaltet das Verbot von Verkaufspräsentation und Haltung von Katzen und Hunden in Zoofach­handlungen. Dies bedeutet einen enormen Stress für die Tiere, daher wurde diese Novelle als notwendig erachtet. Kurz zur Vorgeschichte: Wir haben zwei Novellen betreffend Tierschutzgesetz behandelt: In der einen ist es um den Internetverkauf gegangen, der neu geregelt wurde, damit verhindert wird, dass Welpen illegal verkauft werden, und in der zweiten ist es darum gegangen, den zuvor verbotenen Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder einzuführen. Es hat sich erwiesen, dass sich das nicht bewährt hat, und gerade unsere Tierschutzorganisationen und die Ombudsstelle waren der Meinung, dass es nicht artgerecht ist, dass diese Tiere zur Schau gestellt werden, und darum auch heute diese Abänderung. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Zum Wohle der Tiere wurde aber bereits geregelt, dass die Unterbringung in Pflege­stellen erfolgen kann, dies wird es natürlich auch weiterhin geben und dies ist ein wertvoller Beitrag. Im Abänderungsantrag, der heute gleichfalls mit zur Diskussion steht, ist betreffend die Begriffsdefinition Betriebsstätte noch einmal besonders gere­gelt, dass diese Gesetzesnovellierung nicht nur für Zoofachhandlungen gilt, sondern auch für alle anderen, zum Beispiel Vereine, und dass diese die gleichen Bestim­mun­gen einhalten müssen.

Was noch drinnen steht: Die Informationsweitergabe betreffend die Vorgeschichte der Tiere betrifft ebenfalls alle, denn das ist etwas besonders Wichtiges für den Käufer, damit er die Eigenschaften des Tiers und vielleicht auch die Haltungsprobleme kennt, die auftreten können.

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft, es sind Übergangsbestimmungen bis Ende 2019 darin enthalten, damit sich die Zoofachhandlungen, die bereits eine auf­rechte Bewilligung haben, auch darauf einstellen können.

Ich denke, es steht groß im Regierungsprogramm drinnen, dass Tierschutz eine wich­tige Maßnahme für uns, für Österreich, für unsere Gesellschaft, für unsere Menschen und für unsere Tiere ist. Mit diesem Punkt wird der Tierschutz zum Wohle unserer Tiere wieder ein Stückchen weiterentwickelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

13.00

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bun­des­ministerin Hartinger-Klein. – Bitte.