13.00

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsident! Hohes Haus! Ja, Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, Tiere sind keine Sache. Wer mit einem oder mehreren Tieren sein Leben teilt, weiß genau, wie schlau, sensibel und liebevoll sie sind. Durch Gestik, Mimik und Laute machen sie ihre Gefühle und Bedürfnisse deutlich. Sie bereichern unser Leben, und wir alle, die wir Tiere haben, kümmern uns gerne um sie.

Ich möchte hier Kant zitieren, der sagt, die Freiheit des Einzelnen ende dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Das ist ein Satz, den auch Tierethiker – und ich habe mich mit diesem Thema sehr auseinandergesetzt – so sehen. Das, was im Verhältnis zwischen Menschen gilt, hat auch Bedeutung für die Tiere und die Mensch-Tier-Beziehung.

Da mit der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes der Internethandel mit Tieren um­fassend geregelt wurde, ist nunmehr nach der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung auch den Zoofachgeschäften die Unterbringung und Haltung von Tieren außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten ermöglicht worden. Damit besteht keine Notwendigkeit mehr, dass Hunde und Katzen weiterhin in Verkaufs- und Ausstellungsräumen in gewerb­licher Tierhaltung gehalten werden. Das bloße Verbot ohne flankierende Maßnahmen ist nicht zielführend. Wichtig sind daher strenge Kontrollen einer tierschutzkonformen Haltung und Versorgung ebenso wie der Einhaltung der Verbringungsbestimmungen.

Aufgrund der Diskussion zur rituellen Schlachtung in den Sommermonaten und nach intensiven Diskussionen mit den Tierschutzreferenten der Bundesländer, meine Damen und Herren, wird nun eine Klarstellung getroffen, wie Verstöße gegen die strengen Aus­nahmeregelungen für die rituelle Schlachtung zu ahnden sind. Diese Klarstellung ist für den Vollzug von besonderer Bedeutung.

Mit den weiteren eingebrachten Themen wie der Klarstellung der Definition von Be­triebsstätten und der sonstigen gewerblichen Tierhaltung wird die Anwendbarkeit der Sonderhalteverordnung wesentlich verbessert, möglich sein und auch mehr Rechts­sicher­heit gegeben. Letztendlich konnten weitere Anforderungen für jene Vereine aufgenommen werden, die die Tiere vermitteln. Ich begrüße diese Regelun­gen, wie eine verpflichtende Versicherung beziehungsweise verpflichtende Rücknahme von Tieren innerhalb der Gewährleistungsfrist, ausdrücklich.

Die behördliche Genehmigungspflicht der Tätigkeiten von Vereinen aus dem Ausland, welche in Österreich tätig werden, ist ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung von Tierleid und ein großer Beitrag zur weiteren Verbesserung der Tierschutzstandards in Österreich.

Ich darf noch jemanden zitieren – Pythagoras –: „Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf den Menschen wieder zurück.“ – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.03

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.